Muss ein Webseiten-Betreiber der Polizei Klardaten seiner User zur Verfügung stellen?

Braucht es einen richterlichen Beschluss für die Herausgabe von Klardaten oder muss ein Webseiten-Betreiber diese direkt auf Verlangen der Polizei herausgeben?
Und kann es eigentlich sein, dass ein LKA sich um kleine Urheberrechtsverletzungen kümmert und zunächst per E-Mail zum Betreiber Kontakt aufnimmt? Ist das nicht sehr ungewöhnlich?

Servus,

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Schöne Grüße

MM