Hallo,
weiß jemand ob ein Werk/Betrieb ( Bergwerk/Kraftwerk/Eisenwerk etc.)eine Rund um die Uhr besetzte Pförtnerstelle haben muss? Also auch an Feiertagen und Nachtschichten besetzt sein muss? Gibt es da irgend eine Richtlinie bzw. eine Vorschrift? Es wäre wirklich super nett wenn mir dies jemand beantworten würde. Im voraus schon mal vielen Dank.
Gruß
rodenfohle
Hallo,
diesbezüglich sind mir keine konkreten gesetzlichen Regelungen bekannt, wobei ich schon an der Möglichkeit der Regulierung zweifele (aber unser wundervolles Vaterland überrascht uns diesbezüglich ja immer wieder, lasse mich daher gerne eines besseren belehren).
Solche Dinge ergeben sich m.E. aus der Notwendigkeit heraus.
Ob das Objekt einer ständigen Überwachung bedarf (z.B. Atomkraftwerk, Bundeskanzleramt), ob Lieferungen eintreffen, ob durchgängig im Werk gearbeitet wird (kann ich mir in einer Eisengießerei vorstellen, können den Hochofen ja schlecht über Nacht „mal kurz“ abstellen), etc.
Ich würde aber den betreffenden Betrieben so viel Mitdenken einräumen, dass solche Posten in der Weise geschaffen werden, wie sie wirklich gebraucht werden. Den öD lasse ich mal außen vor…
LG
S_E
Vielen Dank. Es geht um Werke an denen rund um die Uhr gearbeitet wird. Also auch nachts. Ich dachte das es für solche Fälle evtl. eine klare Reglung gibt. Die würde mir sehr weiterhelfen. Vielleicht findet doch noch jemand etwas in der Art. Danke.
Hallo rodenfohle,
weiß jemand ob ein Werk/Betrieb ( Bergwerk/Kraftwerk/Eisenwerk
etc.)eine Rund um die Uhr besetzte Pförtnerstelle haben muss?
Ja, ich weiß: dieses Forum heisst wer-weiss-was und nicht wer-vermutet-was, aber ich muss jetzt hier doch mal meine Vermutung loswerden:
Bei uns gibt es für Besucher als einzige Anlaufstelle ein Telefon mit einer Liste der internen Durchwahlen der (für Besucher) relevanten Beschäftigten.
Dajer vermute ich, dass ein (normaler) Betrieb überhaupt keine Pförtnerstelle haben muss, geschweige denn eine 24-7-besetzte Stelle.
Grüße von
Tinchen