Muss ein wohnungseigentümer mind. 8 -10 Arbeiter als Mieter dulden?

Gesetzt den Fall: eine Wohnungseigentumgemeinschaft bestehend aus 2 eigentümern.
jeweils mit 6 Wohneinheiten.

A hat „normale“ Mieter,- B. vermietet 2 seiner Wohnungen an mind. 6- 10 Polnische Arbeiter vielleicht auch mehr, die ständig wechseln. Und deren Anzahl variiert.

Die Arbeiter sind in der woche sozusagen „auf Montage“. Trinken regelmäßig sind oft betrunken anzufinden, torkeln durchs Treppenhaus. und verursachen eine Menge Lärm im Haus. halten aber inzwischen weitestgehend, bis auf kleinere Ausnahmen die gesetzlichen Ruhezeiten ein. Ja und Rauchen viel.

Allerdings wohnen sie eben in 2 Wohnungen a ca. 65 qm, 2 Zimmer. Es sind Altbauwohnungen also Holzdielen, Holztüren, Deckenbalken und Stützbalken aus Holz Dekcenverschalung aus Stroh (o.ÄHnl.). Treppenhaus ebenfalls überwiegend aus Holz Stufen, Geländer sämtl. Türen.

Muss sowas von den Mietern bzw. von dem eigentümer A geduldet werden? Wenn nciht, was gibt es für möglichkeiten.
das nicht doch irgendwann alles in Flammen aufgeht.? A muss sich doch dagegen wehren können?!
Danke schon mals im Vorraus.

Hi,
Tipp:
welches Bundesland und ab wann sind dort Rauchmelder Pflicht?

OL

Wenn in der Teilungserklärung nichts anders lautendes geregelt ist, muss er das wohl.
Gewerbliche Nutzung ist vermutlich nicht gegeben. Überbelegung auch nicht. Rauchen und trinken darf jeder in seiner Wohnung so viel er will.

vnA

Ich las unlaengst diesen Artikel.

JOS

A lebt in Berlin

In Berlin soll in Kürze oder ist vor Kurzem eine gesetzliche Regelung verabschiedet werden, die Zweckentfremdung von Wohnraum regelt/verbietet. Es geht dabei um Ferienwohnungen und/oder Monteurswohnungen. Näheres ist mir zZt nicht bekannt.

vnA

Hallo,
ich kann Ihnen nicht viel zu der gesamten situation sagen, doch ich habe letztens im net gelesen, dass das mit dem Rauch im Flur nicht ganz sein darf. Also seit es das Gesetz mit verbot in Öffentlichen Gebäuden zu rauchen in Kraft getreten ist , wird schärfer gegen Rauch vorgegangen. Ich meine gelesen zu haben das der mieter dafür sorge tragen muss,das der Flur (gemeinsame nutzung) qualm frei zu halten ist.
Hier ein Link : http://www.sueddeutsche.de/geld/mietrecht-gericht-be…

rescherschieren SIe etwas mit google, über Gerichtsurteile „rauch im Treppenhaus“

MfG