Hallo!
Muss ein Zahnarzt hinweisen auf mögliche Nebenwirkungen der Betäubungsspritze und der Zahnbehandlung, wie z.B. vorrübergehende Taubheit in der Wange und wochenlange Schmerzen beim Gähnen?
Und wenn nicht, hat der Patient dann Anspruch auf Schmerzensgeld?
Grüße
Andreas
Hallo Andreas,
Muss ein Zahnarzt hinweisen auf mögliche Nebenwirkungen der Betäubungsspritze und der Zahnbehandlung, wie z.B. vorrübergehende Taubheit in der Wange und wochenlange Schmerzen beim Gähnen?
Bei Nebenwirkungen der Betäubungsspritze muss der Zahnarzt nicht regelmässig darauf hinweisen.
Die Gerichte bezeichnen diese Risiken mittlerweile als allgemein bekannt (die genaue juristische Formulierung habe ich im Moment leider nicht zur Hand).
Nebenwirkungen der Zahnbehandlung können sehr wohl aufklärungspflichtig sein, dabei hängt es von der Wahrscheinlichkeit dieser Nebenwirkungen und vor allem von dem Schaden ab, den diese Nebenwirkungen verursachen.
Und wenn nicht, hat der Patient dann Anspruch auf Schmerzensgeld?
Auch das hängt wesentlich von den Folgen für den Patienten ab.
Handelt es sich um nicht dauerhafte Nebenwirkungen, (wie die, die Du oben aufzählst) ist ein Schmerzensgeld extrem unwahrscheinlich.
Haben diese Nebenwirkungen aber dauerhafte Einschränkungen für den Patienten zur Folge sind Schmerzensgeldforderungen schon sehr viel erfolgversprechender.
Leider gibt es in der Rechtsprechung immer nur Einzelfallentscheidungen zu diesem Thema und keine gesetzlichen Regelungen.
Zusammenfassend kann man sagen: Über allgemeine Risiken muss der Zahnarzt nicht unbedingt aufklären, über spezielle sehr wohl.
Gruß
Gero
Morgen, ging es um eine Weisheitszahnop?
Hallo Gero!
Vielen Dank für diesen schnellen, professionellen Beitrag, der alle Fragen bestens beantwortet!
Grüße
Andreas
Morgen, ging es um eine Weisheitszahnop?
Morgen! Nein, normale Kariesfüllung.