Meine Freundin hat nach Ihrer Aussteuerung einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt und seit dem ALG I bezogen. Sie ist schwer psychisch krank und auch körperlich arg gehandicapt. Nach 3 Monaten hat sie sich entschlossen, zusätzlich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, da sie und auch ihre behandelnden Ärzte der Meinung sind, das sie am normalen Arbeitsleben nicht mehr teilnehmen kann. Der Rentenversicherungsträger hat im Rahmen des ersten Antrags einmal ein orthopädisches und vor kurzem ein psychologisches Gutachten veranlaßt. Beide Gutachter haben ihr im Gespräch mitgeteilt, das sie den Antrag auf Teilhabe als unsinnig ansehen, da sie nicht arbeitsfähig sei. Trotzdem besteht der RV-Träger auf Teilnahme an einer Arbeitstherapie. Nun die Frage: Hat sie eine Möglichkeit die Gutachten einzusehen und im Falle der negativen Begutachtung die Arbeitstherapie abzulehnen, ohne das damit automatisch der Antrag auf Rente abgelehnt wird? Was muss sie tun, damit nicht mehr der erste Antrag bearbeitet wird, sondern der Antrag auf Rente, der dann ja eigentlich bewilligt werden müßte, falls die Gutachten negativ ausfallen?
dies ist eine sehr spezifische angelegenheit - am besten ist es, wenn sie sich da professionellen beistand holt - ich selbst habe mit dem eintritt beim VdK sehr gute erfahrungen gemacht, da bezahlst du ca. 50 euro im jahr und hast dann kostenlosen rechtsbeistand, die klären das alles für dich. auf jeden fall widerspruch einlegen!!! das ist ganz wichtig! und dann mit hilfe von einem anwalt erneut einen antrag auf rente stellen. viel glück!!
Guten Tag,
jeder hat das Recht auf Akteneinsicht bei den in Frage kommenden Ämtern/Behörden/DRV.
Termin vereinbaren, hingehen und ggf. Kopien anfertigen lassen (Kann man ggf. brauchen z. B. bei dem Antrag auf Schwerbehinderung, der sicherlich zusätzlich in Frage kommt.)
Der Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben kann schriftlich zurückgezogen werden, unter dem Hinweis, dass auf grund der vorliegenden Gutachten nur noch der Rentenantrag bearbeitet werde soll.
Bei allem helfen sehr gut die sogenannten Versichertenältesten. Das sind langjährig Versicherte, die durch Gewerkschaften und Sozialorganisationen (z. B. VdK) dazu berufen wurden und soetwas wie die Betriebsräte der Versicherten sind. Die örtlich zuständigen Versichertenältesten findet man auf der Homepage der DRV oder durch ANruf dort.
Gruß
MG
Hallo Igorbelf,
alle erstellten Gutachten können über den Hausartz eingesehen werden, d. h. man muss seinen Hausartz ansprechen damit dieser die Gutachten anfordert. Die RV ist gesetzlich verpflichtet sie dem Hausartz vorzulegen.
Zu den Gutachten ist folgendes zu sagen, die RV ist frei in ihren Entscheidung, ob sie eine Erwerbsminderung gewährt oder nicht (sie ist nicht zwingend an das Urteil des Gutachters gebunden, d. h. es gibt keinen Automatismus).Diese Fälle kommen immer wieder vor, hier bleibt nur der Widerspruch bzw. Klageweg offen.
Zum Thema Arbeitstherapie ist folgendes zu sagen, die Mitwirkung des Antragstellers ist gesetzlich geregelt (§§ 62, 63, 64 SBG I). Darin steht in etwa das man zur Mitwirkung verpflichtet ist, außer bei:
- bei Gefahr für Leben und Gesundheit
- bei erheblichen Schmerzen durch die Maßnahme
- falls die Maßnahme einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten würde
Liegt kein Grund vor, die Mitwirkung zu verweigern, so sind im Verweigerungsfall gesetzliche Sanktionen vorgsehen.
Falls noch nicht geschehen würde ich Empfehlen dem VDK beizutreten und mir dort entsprechende Rechtsberatung zu holen, da der „normale“ Antragsteller gegen die RV es immer schwer hat seine Interessen durchzusetzen.
Gruß
Anton
Danke für Deine Antwort. Aber wie kommst Du auf kostenlosen Rechtsbeistand beim VDK? So weit ich gelesen habe, bieten die nur „Rechtsberatung“ an. Der Tip mit dem VDK ist auf jedenfall sehr gut.
also ich habe eine freundin, die große schwierigkeiten mit der rentenstelle hatte. und bei ihr ging das ganze dann übers sozialgericht. dort wurde sie kostenfei vom vdk vertreten , nur ein gutachten musste sie selbest zahlen. letztendlich hat sie gegen den rententräger gewonnen mit der guten unterstützung des vdk. ich selbst habe im jahr 54 euro beitrag und die haben mir auch bei meiner rnete vor sieben jahren geholfen. wünsche dir viel glück!
Danke für Deine Antwort. Aber wie kommst Du auf kostenlosen
Rechtsbeistand beim VDK? So weit ich gelesen habe, bieten die
nur „Rechtsberatung“ an. Der Tip mit dem VDK ist auf jedenfall
sehr gut.