angenommen, in einem Bad steht die Badewanne an der Wand. Man kann drunter gucken – ist unten also etwas offen. Ist es zulässig, dass diese Konstruktion nicht an der Wand befestigt ist? Wenn man sie verschieben kann, kann man auch die gesteckten Rohre schnell rausreißen. Hat der Mieter ein Anrecht auf eine Befestigung an der Wand?
so in der Art: Wände sind in der Tat mit Blech verkleidet. Allerdings steht die Wanne in einem länglichen Bad – in keiner Nische (wie im Bild), sondern Mitten an der Wand.
Wenn die Wanne gefahrlos benutzbar ist,muss sie nicht befestigt sein.
Sie darf natürlich nicht umkippen,wenn man einseitig einsteigt.
Sollte sie sich doch verschieben und die Rohre abreissen,dann hat der Vermieter eben eine schöne Überschwemmung im Haus.
Denn wenn volle Wanne ausläuft,weil Ablauf verschoben/angerissen,dann kann auch der umsichtigste Mieter kaum noch etwas retten,jedenfalls den Wasserstrom nicht mehr stoppen.
Schon deshalb sollte es im Vermieterinteresse sein,die Wanne fachgerecht aufzustellen und zu sichern.
Wenn es sich bewegt,dann den Mangel melden.