Hallo!
Wenn der Vermieter darauf besteht, musst du sie mit anmieten. Er bietet die Wohnung so an, wie sie ist und der Interessent hat die freie Wahl die Wohnung zu mieten oder nicht.
Es kommt dann auf den Einzelfall an, was der Interessent als Kompromiss mit dem vermieter aushandelt. Wenn die Küche z.B. schon sehr alt und vermutlich amortisiert ist, wäre der Vermieter nicht klug, einen geeigneten Mieter ziehen zu lassen nur um auf einer schon abgezahlten EBK zu bestehen.
Wenn allerdings die EBK noch top in Schuss ist, soll Sie sich ja noch über die Jahre bezahlt machen. Gerade wenn die EBK für die regionalen Verhältnisse einen zusätzlichen Vorteil bei der Vermietung der Wohnung bringt und sie es noch ein paar Jahre tut, wird der Vermieter die EBK nicht ausbauen, zumal er dann wenn der Interessent bald wieder auszieht, diesen zusätzlichen Vorteil der EBK nicht mehr hat.
Wenn dir die Wohnung so super gefällt, kannst du sie auch mit EBK anmieten, die Küche selbst ausbauen und einlagern und bei Auszug wieder den Originalzustand(!) herstellen.
Kleiner Tip: Viele Eigentümer sind sich nicht im Klaren, dass sie für die Instandhaltung der EBK (wie für die gesamte Mietsache) zuständig sind. Das heißt, dass sie dem Mieter, wenn die Küche hinüber ist, wieder eine gleichwertige, neue hinstellen müssen.
Wenn also in deinem Fall die EBK schon etwas älter ist, kann man dem Vermieter ja zwischen den Zeilen durchhören lassen, dass für ihn bald die Investition in eine neue Küche anstehen würde und er dieses Risiko los wäre, wenn eer an dich ohne EBK vermietet…
MfG
Reik