Ein Arbeitnehmer hat 2009 (wie einige Jahre zuvor auch) als Student bei zwei verschiedenen Arbeitgebern gearbeitet und zwei Lohnsteuerkarten benutzt (Steuerklasse I und VI).
Er hat immer eine Einkommensteuererklärung abgegeben und ordentliche Rückzahlungen erhalten.
Dieses Mal würde nach der Hochrechnung die Rückzahlung sehr niedrig ausfallen (1 bis 2 Euro), wodurch sich eine Abgabe der Ein.St.Erklärung nicht lohnt.
Ist er zu der Abgabe verpflichtet?
Im Forum liest man zum Teil gegensätzliche Angaben 
Wenn er verpflichtet ist und es nicht tut, hat es Konsequenzen (z.B. durch eine Gebühr) oder wird er vom Finanzamt „erinnert“?
Vielen Dank für jegliche Hilfe!