… für die Nebenkosten, z.B. Allgemeinstrom, Gebäudeversicherung, HaftpflichtVS, Kabelfernsehen, dem Eigentümer, bzw. dem Mieter zur Einsicht überlassen? Wir wohnen seit einem Jahr in einer Eigentumswohnung als Mieter. Die Nebenkostenabrechnung wurde von einer Hausverwaltung erstellt. Leider fehlen uns dazu die Belege für die einzelnen Posten. Wir bekamen nur die Belege/Abrechnungsbelege für die Heizung/Wasser. Das läuft über ista.
Kennt sich da jemand aus?
Danke und Grüße
Hallo!
Nicht überlassen,aber zur Einsichtnahme in einem Büro bereithalten,wo man auch Kopien(gegen Berechnung) anfertigen lassen kann.
Eine Nebenkostenabrechnung ohne Belege ist keine Abrechnung,denn dazu gehört auch die Prüfung der aufgeführten Posten auf Richtigkeit.
MfG
duck313
Hallo.
Eine Nebenkostenabrechnung ohne Belege ist keine
Abrechnung,
das ist eine falsche Aussage!
Warum schreibst Du so einen Mist?
Gruß
Hallo
Eine Nebenkostenabrechnung ohne Belege ist keine
Abrechnung,das ist eine falsche Aussage!
Was daran ist denn falsch?
Gruss
Der Mieter hat das Recht die Belege einzusehen. Der Vermieter hat nicht die Pflicht grundsätzlich die Belege beizufügen. Auch ohne Belege erfüllt eine Abrechnung die Formerforderniss.
vnA
Der Mieter hat das Recht die Belege einzusehen. Der Vermieter
hat nicht die Pflicht grundsätzlich die Belege beizufügen.
Auch ohne Belege erfüllt eine Abrechnung die Formerforderniss.
Danke für deine Erläuterung.
Es ist immer schade, wenn jemand über die
Antworten anderer schreibt diese wären Mist
und es dann ohne nähere Angabe so stehen lassen.
Nicht immer interessiert eine Antwort allein den
Fragesteller.
pue