Hi Leute, hab mal ne Frage zu einem Fiktiven Fall.
Nehmen wir an, im Jahr 1998 schreibt jemand einen Leserbrief an ein gedrucktes Magazin.
Der Leserbrief wird gedruckt. 20 Jahre später googelt der Schreiber seinen Namen und
entdeckt das plötzlich der Leserbrief Online auftaucht. Im digital-Archiv des Print-Magazins.
Jetzt meine Frage: Kann der Leserbriefschreiber verlangen das der Leserbrief
im Internet gelöscht oder unkenntlich gemacht wird? :]
Danke!