Hallo zusammen,
muss eine freiberufliche Heilpraktikerin ihre Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen, wenn sie gleichzeitig auch noch einen Gewerbebetrieb mit Umsatzbesteuerung betreibt? Die Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit sind steuerfreie Einnahmen n. § 18 Abs. 1 Satz 1 EStG (sogenannte Katalogberufe). Bei 2 Gewerbebetrieben wäre der Sachverhalt klar, also 1 Unternehmer, 2 Gewerbe, somit beide umsatzsteuerpflichtig, aber hier ist ja 1x Freiberufler und 1x Gewerbetrieb.
Wer weiß die Antwort?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!