Hallo Zusammen,
muss eine freiberufliche Heilpraktikerin ihre Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen, wenn sie gleichzeitig auch noch einen Gewerbebetrieb mit Umsatzbesteuerung betreibt?
Im Voraus Danke!
Hallo Zusammen,
muss eine freiberufliche Heilpraktikerin ihre Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen, wenn sie gleichzeitig auch noch einen Gewerbebetrieb mit Umsatzbesteuerung betreibt?
Im Voraus Danke!
Servus,
das tut schon ein bissle weh.
EStG = Einkommensteuergesetz
UStG = Umsatzsteuergesetz
GewStG = Gewerbesteuergesetz
Freiberuflich Tätige gem. § 18 I EStG sind in dieser Eigenschaft nicht von der ESt und nicht von der USt befreit.
Außerdem, nochmal: USt-Befreiungen gibt es für bestimmte Umsätze, nicht für bestimmte Unternehmer.
Die USt-Befreiungen stehen in § 4 UStG. Umsätze, die dort aufgeführt sind, sind USt-befreit. Umsätze, die dort nicht aufgeführt sind, sind USt-pflichtig.
Schöne Grüße
MM
Deswegen ist es unverständlich, warum du weiter oben im Einkommensteuerrecht spazierengehst. Zumindest legt das den Schluss nahe, dass du zwischen den Steuerarten nicht unterscheiden kannst.
Ich kann nicht nachvollziehen, warum das bereits mehrfach gebrachte „USt-Befreiungen gibt es für bestimmte Umsätze, nicht für bestimmte Unternehmer.“ nicht verstanden wird. Der Umsatzsteuer ist es völlig egal, ob der Umsatz durch eine Heilpraktikerin, einen Apotheker oder einen Vermieter erbracht wird. Gegenstand der Steuer ist der Umsatz. Deswegen heißt die so.
Wenn jemand einen Gewerbebetrieb eröffnet, was genau ändert sich dadurch an den Umsätzen aus der Heilpraxis?
Und wieder wanderst du durch andere Steuerarten.
Was meinst du mit optiert?
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Moin,
es gint im Steuerrecht keine einfachen Antworten. Und deine Frage hatte MM beantwortet.
ustestgewstliche Grüße
e
Die bisher umsatzsteuerfreien Heilpraktiker-Einnahmen bleiben auch dann umsatzsteuerfrei, wenn du gleichzeitig ein Gewerbe hast. Du musst es nur in der Steuererklärung klar trennen.
Julia (Heilpraktikerin und Gewerbe-Inhaberin)
Verbesserungsvorschlag für die Antworter: Vielleicht schaut Ihr mal in Zukunft, dass Ihr bei von Laien gestellten Fragen auch für Laien verständliche Antworten postet.
Ich hätte das was hier am Anfang gepostet wurde auch nicht kapiert, wenn ich nicht beruflich Bezug zu dem Tema hätte. Man hätte es aber verständlich in 1-2 Sätzen rüber bringen können.
Ich mache das Thema jetzt zu hier, ich denke alles Wesentliche wurde gesagt.
Gruß derschwede77 [mod]
Hallo Claud73,
USt-Befreiungen gelten für Umsätze, nicht für Unternehmer.
Steuerbefreite Umsätze als Heilpraktiker und Steuerpflichtige Umsätze als Trockenbauer sind ohne weiteres gleichzeitig bei einem Unternehmer möglich.
Man muss halt schauen, dass man den Vorsteuerabzug passend aufgeteilt kriegt: Was sich unmittelbar dem Trockenbau zuordnen lässt, wird ganz diesem zugeordnet und nicht aufgeteilt.
Schöne Grüße
MM
So weit so gut, nochmal zur näheren Erläuterung meiner Frage, damit ich es richtig verstehe: Also bitte noch einmal dazu äußern - Danke
Eine Heilpraktikerin erzielt steuerbefreite Einnahmen n. § 18 Abs 1. Nr. 1 EStG (Katalogberufe) und jetzt neu dazu auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen.
Muss eine Heilpraktikerin mit zusätzlichem Gewerbebetrieb nun die Einnahmen aus der Heilpraktikertätigkeit auch der Umsatzsteuer unterwerfen oder bleiben diese Einnahmen weiterhin umsatzsteuerfrei?
Vielen Dank im Voraus!
Claud73
Es geht mir allein um die Umsatzsteuerpflicht nicht um die Einkommenssteuer!
Wird eine Heilpraktikerin umsatzsteuerpflichtig (sie war es vorher nicht), wenn sie zukünftig einen umsatzsteuerpflichtigen Gewerbebetrieb betreibt? Im Sinne von 1 Unternehmer, dadurch alle Einkunftsarten (Eink. a. freiberufl. Tätigkeit und Eink. a. Gewerbebetrieb) umsatzsteuerpflichtig?
Ich denke eine Heilpraktikerin erbringt weiterhin steuerbare, aber nicht steuerpflichtige so. Leistungen in ihrer Praxis trotz zusätzlichem Gewerbebetrieb bei dem die Unternehmerin zur USt-Besteuerung optiert hat.
Ja oder nein?
Da sollte man vielleicht noch dazu sagen, was „Unternehmer“ im Sinne der Umsatzsteuer ist.
Und da ist es so, dass es pro Steuersubjekt immer nur einen (!) Unternehmer gibt. Wenn das Gewerbe und der Freiberuf auch einkommensteuerlich und zivilrechtlich zwei verschiedene Dinge sein mögen - umsatzsteuerlich ist es ein Unternehmer.
(Man muss das mal Oma Uschi klarmachen, die das Zimmer an den netten Studenten vermietet und die Rente verschönert, dass sie Unternehmerin ist…)
Konkret hier bedeutet dass, dass zum einen jeder Umsatz gesondert zu prüfen ist. Auf Steuerfreiheit, auf Sondertatbestände. Bei allen Unternehmungen.
Und dann kommt das alles in eine UStVA und UStE.
Natürlich für oder gegen die Besteuerung mit 19% USt (also die Wahlmöglichkeit).
Warum willst du mir nicht eine einfache Antwort auf meine Frage geben:
Nochmal:
Werden die Einnahmen der Heilpraktikerin nun ust-pflichtig ja oder nein?
Ich sage nein, habe mich jetzt auch noch anderweitig informiert und meine Einstufung bestätigen lassen!
unkomplizierte Grüße
Claud