Hallo liebe wwwler,
Hallo Kirstin!
wenn ich mich in einem freien Beruf selbständig mache, dann
bin ich ja automatisch eine GbR.
Das hab ich jetzt nicht verstanden. Warum bist Du eine GbR, wenn Du Dich selbstständig machst? Eine GbR setzt meines Erachtens den Zusammenschluß von mindestens Zwei Gewerbetreibenden voraus. Sofern Du Dich allein selbstständig machst, bist Du keine GbR, sondern eine Gewerbetreibende. Oder habe ich da jetzt was nicht richtig gepeilt?
Muss ich die auch irgendwo
eintragen lassen?
Wenn Du Dich mit jemandem zu einer GbR zusammenschließen möchtest, dann muß beim Gewerbeamt registriert bzw. gemeldet werden, das eine GbR mit jemand anderem eingegangen wurde. Jedenfalls war es damals bei mir so.
Diese GbR hätte neben meinem Namen (der ja
drin vorkommen muss) auch einen Firmennamen. Dieser Firmenname
würde aber nicht nur mich umfassen, sondern auch eine
Kollegin. Meine nächste Frage, gibt es auch Zwei-Personen-GbRs
und muss man die irgendwo eintragen lassen?
Wie schon gesagt, eigentlich gibt es soweit ich weiß keine Ein-Personen-GbR´s. Mindestens Zwei bis zu beliebig vielen Personen können sich zu einer GbR zusammenschließen. Rein Rechtlich bleibt aber meines Wissens nach jeder für sich im Außenverhältnis persönlich haftend (natürlich nur, wenn es sich bei den Gesellschaftern um persönlich haftende und nicht um z.B. GmbH´s handelt).
Eigentlich wollen wir beide als Freiberufler unter denselben
Firmennamen arbeiten, mal zusammen und mal alleine.
Kein Problem, jede von Euch sollte ein Separates Gewerbe anmelden, auf der Anmeldung sollte dann notiert werden „GbR mit xxx“. So wurde es bei mir gemacht und so hat es seinerzeit das Gewerbeamt Berlin auch anerkannt und registriert.
Eine GmbH
zu gründen haben wir erst einmal ausgeschlossen, daher kommen
nur Zwei-Einzel GbRs unter einem Firmennamen oder eine
Zwei-Pers-GbR in Frage auch unter einem Firmennamen - geht das
überhaupt…???
Zwei einzelne Gewerbetreibende, zusammengeschlossen zu einer GbR unter einem Firmennamen. Wobei darauf geachtet werden muß, das aus dem Namen der GbR neben einem möglichen Phantasienamen auch die Namen der Gesellschafter hervorgehen müssen.
In der Hoffnung die (in der Tat noch recht unausgegorene)
Situation nicht zu konfus geschildert zu haben und sich viele
Antworten wünschend
In der Hoffnung die Situation etwas aufzuklären gekonnt zu haben… 
Ich hoffe echt, ich konnte Dir weiterhelfen. Wenn nicht, frag einfach nochmal nach.
Danke
Gern geschehen, immer wieder gern.
Greetings and
So long.
Der Dicke MD.