Hallo,
muss eine gerissene Fliese beim Auszug vom Mieter ersetzt werden?
Grüße
Carsten
Hallo,
muss eine gerissene Fliese beim Auszug vom Mieter ersetzt werden?
Grüße
Carsten
Hallo!
ebenso kurz.
Mieter Schuld = JA
Mieter nicht Schuld, Zufall, Bauschaden = NEIN
MfG
duck313
Noch kürzer:
Wie kann man den Unterschied in einer Altbauwohnnung erkennen?
Noch kürzer:
Wie kann man den Unterschied in einer Altbauwohnnung erkennen?
Na dann etwas ausführlicher:
informiere uns mal durch welchen Umstand die Fliese gerissen ist ?
Na dann etwas ausführlicher:
informiere uns mal durch welchen Umstand die Fliese gerissen
ist ?
Also der Vermieter wird das kaum wissen können! Selbst der Mieter könnte hier unwissend sein oder zumindest so tun?! Muss der Mieter sie dann ersetzen?
Na dann etwas ausführlicher:
informiere uns mal durch welchen Umstand die Fliese gerissen
ist ?Also der Vermieter wird das kaum wissen können! Selbst der
Mieter könnte hier unwissend sein oder zumindest so tun?!
Ist schon sehr lustig hier, kennst Du den Vorgang ?
Muss der Mieter sie dann ersetzen?
Wie so oft, es kommt auf den Einzelfall an!
Ohne den Schaden noch den Schadenshergang zu kennen,
ist keine Antwort möglich.
Evt. hat ja der Mieter eine Privathaftpflichtversicherung. Dann kann er ja dort den Schaden melden.
Und der Versicherer prüft dann, ob er den Schaden ersetzt oder abwehrt.
Aber nur wenn ihm eine umfangreiche Schadensmeldung vorliegt.
Auch ohne Gruß
Der Mieter muss garnichs. Er kann die Mängelbeseitigungsaufforderug ignorieren und nach fruchtlosem Fristverlauf die vom VM in Auftrag gegebene Ersatzvornahme dulden und ein Einbehalt der Rechnung von seiner Kaution hinnehmen.
Bzw. bei anstehendem Auszug auf Mängelfreiheitsbescheiniung mit Übergabeprotokoll verzichten und ein sechsmonatiges Zurückbehaltungsrecht der gesamten Kaution abwarten.
Und müsste dann gutachterlich beweisen, dass der Riss nicht von ihm verursacht wäre, um den Einbehalt als ungerechtfertigte Bereicherung herauszuklagen.
Oder er prüft, ob seine Haftpflichtversicherung den Fallschaden ersetzt.
G imager
Der Mieter muss garnichs. Er kann die
Mängelbeseitigungsaufforderug ignorieren und nach fruchtlosem
Fristverlauf die vom VM in Auftrag gegebene Ersatzvornahme
dulden und ein Einbehalt der Rechnung von seiner Kaution
hinnehmen.Bzw. bei anstehendem Auszug auf Mängelfreiheitsbescheiniung
mit Übergabeprotokoll verzichten und ein sechsmonatiges
Zurückbehaltungsrecht der gesamten Kaution abwarten.Und müsste dann gutachterlich beweisen, dass der Riss nicht
von ihm verursacht wäre, um den Einbehalt als
ungerechtfertigte Bereicherung herauszuklagen.Oder er prüft, ob seine Haftpflichtversicherung den
Fallschaden ersetzt.
Oder er lässt im selbständigen Beweisverfahren den Gutachter den Grund für die gerissene Fliese ermitteln. Kann er ruhig machen, am Ende zahlt in solchen Fällen nämlich meist der Vermieter allein. Fliesen reißen nicht mal so eben. In aller Regel prägt sich nur ein Riss durch, der unter den Fliesen das Mauerwerk durchzieht, zumeist infolge Setzungen. Und wenn der Vermieter mir plausibel darlegen kann, wieso der Mieter für Setzungsschäden durch gerissenes Mauerwerk verantwortlich sein soll, dann zahle ich die neue Fliese sogar gerne aus eigener Tasche. Weil ich dann einer Premiere beiwohnen darf. Und aus wissenschaftlich-technischer Begeisterung.
s.
Oder er lässt im selbständigen Beweisverfahren den Gutachter
den Grund für die gerissene Fliese ermitteln. Kann er ruhig
machen, am Ende zahlt in solchen Fällen nämlich meist der
Vermieter allein.
Kühne Behauptung.
Fliesen reißen nicht mal so eben.
In aller Regel prägt sich nur ein Riss durch, der unter den Fliesen das
Mauerwerk durchzieht, zumeist infolge Setzungen.
Das bestreitet auch niemand. Allerdings ist bei nur einer hier offenbar betroffenen Fliese ein Fallschaden die wahrscheinlichste Ursache.
Denkbar auch Belastungsbruch durch eine „hohle“, d. h. ohne ausreichend gezahnten Fliesenkleberaufrag verursachte unsachgemäße Verlegung.
Nur bei einer dertig mauen „Gewinnchance“ würde ich eben nicht auf Kautionsrückzahlung warten oder das Beweissicherungs-, Gutachter- oder Proesskostenrisiko tragen wollen: Für mehrere hundert Euro Einmsatz hält sich manch technisch-wisschenschaftliches Interesse da doch in Grenzen
Fliesen reißen nicht mal so eben.
In aller Regel prägt sich nur ein Riss durch, der unter den Fliesen das
Mauerwerk durchzieht, zumeist infolge Setzungen.Das bestreitet auch niemand. Allerdings ist bei nur einer hier
offenbar betroffenen Fliese ein Fallschaden die
wahrscheinlichste Ursache.
Sofern es sich um eine Bodenfliese handelt. Allerdings würde die Frage hier wohl gar nicht gestellt, wenn die Ursache so eindeutig im Bereich des Mieters läge.
Denkbar auch Belastungsbruch durch eine „hohle“, d. h. ohne
ausreichend gezahnten Fliesenkleberaufrag verursachte
unsachgemäße Verlegung.Nur bei einer dertig mauen „Gewinnchance“ würde ich eben nicht
auf Kautionsrückzahlung warten oder das Beweissicherungs-,
Gutachter- oder Proesskostenrisiko tragen wollen: Für mehrere
hundert Euro Einmsatz hält sich manch
technisch-wisschenschaftliches Interesse da doch in Grenzen-)
Geschmackssache. Nach meiner Erfahrung hängt erstens der Zeitpunkt der Rückzahlung der Kaution ohnehin von wesentlich mehr und gewichtigeren Faktoren ab als von dem einer gerissenen Fliese.
Und wenn ich zweitens als Mieter/Nutzer sicher wäre, mit der gerissenen Fliese nichts zu schaffen zu haben - und wer sollte das schließlich besser wissen als der Mieter - würde ich das Prozessrisiko als äußerst überschaubar und somit eingehbar ansehen.
s.