Muss eine Geschäftshaftpflicht sein?

Guten Morgen,

also ich bin seit ca. 10 Monaten selbstständig (Coaching, Nachhilfe, Lehrerleasing), und letzte Woche war eine Versicherungsvertreterin hier, die mich eigentlich über das Thema „private Karankenversicherungen“ informieren wollte, am Ende wollte sie aber auch noch wissen, ob ich eigentlich ein Geschäftshaftpflicht besitze, was ich verneinte und meinte, dass ich aber eine Privathaftpflicht habe.
Nun hab ich versuch mit selbst zu informieren, ob es wirklich not-tut, da ich Freiberufler bin, und habe keine klare Antwort gefunden, ob meine Privathaftpflicht auch für Fehlberatungen haftet.

Ich würd mich freuen, wenn jemand von euch mir eine paar Tipps nennen könnte.

LG Daniel

Guten Morgen,

Nun hab ich versuch mit selbst zu informieren, ob es wirklich
not-tut, da ich Freiberufler bin, und habe keine klare Antwort
gefunden, ob meine Privathaftpflicht auch für Fehlberatungen
haftet.

Ein „Muß“ im Sinne einer gesetzlichen Pflicht ist eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht. Sie gehört aber zu der Grundausstattung von Versicherungsschutz für Betriebe oder Selbstständige/Freiberufler.

Deine Privathaftpflicht zahlt keine Schäden, die aus freiberuflicher Tätigkeit entstehen. Dazu ist die Betriebs- bzw. Berufshaftpflicht da. Für Folgen aus Beratungsfehler ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung evtl. eine sinnvolle Ergänzung (habe deinen Internetauftritt nur überflogen…)

Viele Grüße
Andreas

kleine Ergänzung

Ein „Muß“ im Sinne einer gesetzlichen Pflicht ist eine
Betriebshaftpflichtversicherung nicht.

ja, bevor es wieder losgeht: es gibt Berufszweige, in denen gesetzlich oder vom Berufsstand (z.B. Steuerberaterkammer…) eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorgeschrieben wird.

Andreas