Hallo zusammen,
Möchte gerne folgendes wissen:
Müsste eine Lebensgefährtin, die zusammen mit ihrem Lebensgefährten einen Mietvertrag unterschrieben hat, die Kündigungsfrist einhalten und für die Zeit weiterhin Miete bezahlen? Auch wenn diese bereits ausgezogen ist? Und auch wenn ER weiterhin in der Wohnung wohnen möchte auch nach der Kündigungsfrist?
Was wäre dann mit dem Schlüssel, müsste sie den abgeben?
Wäre mal interessant zu wissen…
Vielen Dank schonmal.
Ein gemeinsamer Mietvertrag ist ein gemeinsamer Mietvertrag so lange bis er gemeinsam gekündigt wird. Wie es mit der Wohnung weitergeht, wer neuer Mieter wird und wer nicht, hat nichts damit zu tun. Das ist ein neues Kapitel.
vnA
Hallo,
wie bereits angedeutet…der VM muss der Kündigung einer einzelnen Partei bei zwei Hauptmietern nicht zustimmen er kann darauf bestehen, dass beide Hauptmieter kündigen.
[FAQ:2628]
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebens…
Ansonsten könnte der Mieter mal hier rein sehen:
http://www.rechtsanwalt-schwerin24.de/News/News_Fami…
Wenn dies bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft ähnlich gehandhabt würde, täte der Ausziehende gut daran die Schlüssel zurückzugeben.
Gruß
M.
Schon mal sehr wissenswert, vielen dank euch…
Denke mal der Mieter wird sich da eh rechtlcihen beistand zu holen…
Dankeschön
Der ausziehende Mitmieter hat gewöhnlich ein berechtigtes Interesse daran, dass sein bleibender Mitmieter dem Verlangen zustimmt, den Mietvertrag zu ändern auf den bleibenden Mitmieter als einzigen Hauptmieter.
Ob der Vermieter diesem Verlangen der beiden Mieter zustimmt, wäre erst die nächste Frage.
Jedenfalls kann man versuchen das Amtsgericht dazu zu bewegen, den bleibenden Mitmieter zu einer Zustimmung zum Verlangen nach einer Änderungskündigung zu zwingen. Bei Ehepaaren, die sich trennen, klappt das ja auch oft.
Und dann kann man kucken, ob der Vermieter diesem gemeinsamen „Verlangen nach einer Änderungskündigung“ seiner beiden bisherigen Hauptmieter zustimmen muss oder nicht.
Gruß aus Berlin, Gerd