Muss eine Mutter (75) für Tochter (47) haften?

Guten Abend,

folgendes habe ich von Bekannten gehört und ich frage mich ob das stimmen kann.

Es geht um eine Mutter (75) die eine 47-jährige Tochter hat. Diese Tochter bezieht zur Zeit Arbeitslosengeld, bzw. Frührente. Jetzt sagte sie der Mutter, das sie am Existenzminimum lebt und zum Sozialamt muss. Sie hat die Mutter um eine monatliche Unterstützung gebeten, ansonsten bekäme sie Post von den Ämtern das sie alles offenlegen muss an Kapital und das sie dann halt von Amts wegen die Tochter unterstützen müsste.

Kann das wirklich sein, das eine 75-jährige Mutter ihre 47-jährige Tochter unterstützen muss???

Gruß Gary

Bei Hartz 4 meine ich, dass die Mutter ihre Vermögenspositon nur offenlegen muss, wenn man in einem gemeinsamen Haushalt wohnt.

Hallo,

Kann das wirklich sein, das eine 75-jährige Mutter ihre
47-jährige Tochter unterstützen muss???

Ja. Umgekehrt wäre es genauso.

Cheers, Felix

Kommt dann i.d.R. nicht erst einmal der in Trennung lebende Ehemann dafür auf was mit der Tochter passiert?

Hallo,

ich bin kein Jurist, aber nach sehr kurzer Recherche ist schon deutlich, dass das so pauschal nicht stimmt.
Unterhaltspflicht besteht wenn Bedürftigkeit besteht, was in der Praxis meist Erwerbsunfähigkeit bedeutet. Bei normaler Arbeitslosigkeit gibt es ja ALG2.
Und wenn ich richtig gelesen habe, kann man, falls wirklich Unterhaltspflicht bestehen würde, darauf bestehen, dass das „Kind“ wieder zuhause einzieht und Taschengeld bekommt.

MfG

Hmm…

Also das gesunde Rechtsempfinden sagt:

Wenn die schon 47 ist und schon Geld vom Staat bekommt, hat sie meiner Meinung nach, keinen weiteren Anspruch auf das Vermögen der Mutter…

Ich empfinde die Idee allein schon als unverschämt…
Da kann doch jeder Mensch, der Hartz IV bekommt sich ein nettes Taschengeld zusätzlich einklagen…

Als ob^^

Und wenn doch, überschreibe ich mein Vermögen rechtzeitig meinem hund :stuck_out_tongue:

Hallo,

Also das gesunde Rechtsempfinden sagt:

das gesunde Rechtsempfinden sagt, dass die Mutter der Tochter näher steht als die Allgemeinheit. Deshalb kann der Staat den jeweils anderen in Regress nehmen, wenn einer der beiden sehr wenig und der andere sehr viel Einkommen hat. Dabei geht es aber natürlich nicht darum, dass jemand durch Zuzahlungen zu HartzIV mehr zum Leben hat, es geht darum, dass nicht die Allgemeinheit das bezahlt, was Aufgabe der Familie ist.
Gruß
loderunner (ianal)