folgendes habe ich von Bekannten gehört und ich frage mich ob das stimmen kann.
Es geht um eine Mutter (75) die eine 47-jährige Tochter hat. Diese Tochter bezieht zur Zeit Arbeitslosengeld, bzw. Frührente. Jetzt sagte sie der Mutter, das sie am Existenzminimum lebt und zum Sozialamt muss. Sie hat die Mutter um eine monatliche Unterstützung gebeten, ansonsten bekäme sie Post von den Ämtern das sie alles offenlegen muss an Kapital und das sie dann halt von Amts wegen die Tochter unterstützen müsste.
Kann das wirklich sein, das eine 75-jährige Mutter ihre 47-jährige Tochter unterstützen muss???
ich bin kein Jurist, aber nach sehr kurzer Recherche ist schon deutlich, dass das so pauschal nicht stimmt.
Unterhaltspflicht besteht wenn Bedürftigkeit besteht, was in der Praxis meist Erwerbsunfähigkeit bedeutet. Bei normaler Arbeitslosigkeit gibt es ja ALG2.
Und wenn ich richtig gelesen habe, kann man, falls wirklich Unterhaltspflicht bestehen würde, darauf bestehen, dass das „Kind“ wieder zuhause einzieht und Taschengeld bekommt.
das gesunde Rechtsempfinden sagt, dass die Mutter der Tochter näher steht als die Allgemeinheit. Deshalb kann der Staat den jeweils anderen in Regress nehmen, wenn einer der beiden sehr wenig und der andere sehr viel Einkommen hat. Dabei geht es aber natürlich nicht darum, dass jemand durch Zuzahlungen zu HartzIV mehr zum Leben hat, es geht darum, dass nicht die Allgemeinheit das bezahlt, was Aufgabe der Familie ist.
Gruß
loderunner (ianal)