Hallo.
Bei uns ist es so, das wir auf einem ehemaligen Bauernhof mit nur einer Zufahrt leben. Diese Zufahrt ( ca. 600 m Asphaltierte Straße ) gehört nicht uns, aber es besteht ein eingetragenes Wegerecht. Diese Straße ist jedoch inzwischen so schlecht, das sie nur noch mit Schritttempo befahrbar ist. Kann ich den Eigentümer " zwingen " die Staßenschäden auszubessern?
ALSO bei Einfahrten muss der Eigentümer einmalig für die errichtung aufkommen dann übernimmt es der Wegewart, also die Instandhaltung. Wenn du jetzt wissen willst ob es der Wegewart übernehmen muss so solltest du dich an einer Seinsetzer Firma erkundigen welcher Wegewart denn für diesen Bezirk verantwortlich ist.
Hallo,
ich bin jetzt zwar kein Jurist aber ich denke, zwingen kannst du den Grundstückseigentümer nicht, die Straße in Stand zu halten. Er wird sich darauf berufen, dass di die Straße ja benutzt und so auch für den Unterhalt zuständig bist.
Bei den öffentlichen Straßen ist es ja auch so geregelt, dass du den Baulastträger zwingen kannst, die Straße auszubessern. Es gibt dann halt eine Geschwindigkeits- und/oder Nutzlastbeschränkung. Die Ausbesserung bezahlen dann wir als Steuerzahler.
Am Besten wäre es, mit dem Eigentümer ein Gespräch zu führen, bei dem man die Probleme anspricht.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
mfg
emerson the only
Hallo,
ich bin jetzt zwar kein Jurist aber ich denke, zwingen kannst du den Grundstückseigentümer nicht, die Straße in Stand zu halten. Er wird sich darauf berufen, dass du die Straße ja benutzt und so auch für den Unterhalt zuständig bist.
Bei den öffentlichen Straßen ist es ja auch so geregelt, dass du den Baulastträger nicht zwingen kannst, die Straße auszubessern. Es gibt dann halt eine Geschwindigkeits- und/oder Nutzlastbeschränkung. Die Ausbesserung bezahlen dann wir als Steuerzahler.
Am Besten wäre es, mit dem Eigentümer ein Gespräch zu führen, bei dem man die Probleme anspricht.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
mfg
emerson the only
Grundsätzlich: JA
Ist das Wegerecht vorbehaltlos, also „grundbuchlich gesichert“, obliegt dem Eigentümer die sog. VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT" für die eingetragene Parzelle!
Ob die jetzige Zufahrt wesentliche oder gravierende Defizite hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht aufweist, kann von hier aus nicht beurteilt werden, und könnte ggf. vorab erstmal gutachterlich untersucht werden.
„Schritt-Tempo fahren“ ist m.E. erst mal keine wesentliche Beeinträchtigung in der Bewegungsfreiheit.
Die Befahrbarkeit scheint ja, trotz Mängel, immer noch gewährleistet zu sein.
Gruss
zvg-geschädigt.
Rückfragen ??
Gerne!
PS: Ist die vorhandene Asphaltdecke etwa „phenolhaltig“, also mit Teer getränkt, ist sie Sondermüll. Sie müsste, ggf. auf Antrag hin, kostenträchtig vom Eigentümer beseitigt werden.
Hallo, Deine Frage ist eine Rechtsfrage (vermutlich Bau- bzw. Nachbarschaftsrecht) und betrifft nicht die Bautechnik. Wende Dich bitte daher mit Deiner Frage an einen Fachanwalt, wird aber wahrscheinlich nicht über das Internet möglich sein, da Akteneinsicht erforderlich ist.
Gruss Thomas
Hallo,
das Wegerecht umfasst einen niedrigen baulichen Standard. Der Weg muss verkehrssicher sein, d.h. bei langsamer Fahrt ohne Gefahr zu befahren. Ich empfehle, mit dem Eigentümer zu sprechen.
Viele Grüße
Tut mir leid, ich denke das ist eher eine rechtliche Angelegenheit. Würde diese Frage einem Rechtsexperten senden.
Gruß ifloweky
Hallo ???
leider kann ich Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen.
m.f.G.
Horst Militzke
Im Grunde ist das eine Frage, die Du einem Rechtsanwalt stellen müsstest.
Ich persönlich würde sagen, dass der Eigentümer die Straße nur in einem verkehrssicheren Zustand erhalten muss. Da kann es auch sein, das du die Straße nur im Schritttempo befahren kansst. Ich denke mir, dass du Dich letendlich an den Unterhaltungskosten mit beteiligen wirst.
Hallo
der Eigentümer kann nicht gezwungen werden von dir als Privatperson. Er ist aber für den Zustand verantwortlich und wenn es zu Unfällen kommt ist er auch haftbar.
Die Unterhaltung und Pflege und Instandsetzung obliegt ihm.
Wenn du jedoch noch mit Schrittgeschwindikeit da hin kommst ist es wohl zumutbar die 600m so zu fahren wenn man es noch kann und das Fahrzeug nicht beschädigt wird. Das ist eine Frage der Abwägung und Wichtigkeit.
Grüße
Henius