muß eine Rauchschutztür ohne feststellanlage

muß eine Rauchschutztür ohne feststellanlage jährlich geprüft werden ?

Hallo !

Ja,denn das ist die kürzeste angegebene Frist. Es muss auch in der damaligen Baugenehmigung drin stehen,in der der Einbau gefordert wurde. Baurecht ist Ländersache,es kann bei der Frist Abweichungen geben.
Feststellanlagen werden zusätzlich monatlich einer Auslösekontrolle unterzogen(also Handauslösung,Stromausfall-Simulation).

Zur Info. http://www.bjl-online.de/site/brandschutz.html

MfG
duck313