Muss eine Rentenminderungsausgleichszahlung vom Arbeitgeber versteuert werden ?

Ich habe von solcher Vorgehensweise noch nicht gehört und löse deshalb einfach streng dogmatisch:

§ 8 (1) EStG: „Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 7 zufließen.

Fragt sich hier also, ob der Geldeswert, der ja unzweifelhaft besteht, „zufließt“ oder nicht.

Das hat sich auch der Gesetzgeber gedacht und deshalb den § 2 LStDV ersonnen:

"(2)Zum Arbeitslohn gehören auch

.3. Ausgaben, die ein Arbeitgeber leistet, um einen Arbeitnehmer… für den Fall … des Alters … abzusichern "

Was das Finanzamt da sieht, ist also uninteressant, deine Frage wird bereits durch das Gesetz bejaht.

Wenn mein Arbeitgeber zum Ausgleich meiner Rentenminderung bei vorzeitiger Rente den notwendigen Betrag direkt an die Rentenversicherung zahlt, fallen dann für mich irgendwelche Steuern an? Sieht das Finanzamt diese Ausgleichszahlung evtl. als Art Abfindung?

Schon mal vielen Dank für Eure Antworten

Wolko

Vielen Dank für die Antwort.

Sicher kann ich da aber leider immer noch nicht sein.

Gruß
Wolko

Sicher wessen?

Sicher, ob und ggf wie versteuert wird…
Das der Betrag voll versteuert wird, ohne Fünftel Regelung oder Berücksichtigung, dass es eine Zahlung an die Sozialversicherung ist kann ich nicht glauben.
Gruß Wolfgang

Wo ist denn da eine Zusammenballung von Einkünften?

Na der Punkt ist doch durch § 2 (2) Nummer 3 LStDV geklärt, oder wurde etwas nicht/falsch verstanden?

Also schwören werde ich hier nicht. Aber es steht dir doch frei, weitere Meinungen einzuholen…