Muss eine Sofortrente für Pflegeheim aufgelöst werden

Mein Vater hat vor Jahren eine Sofortrente abgeschlossen. Daraus bezieht er eine kleine zusätzliche Rente. Jetzt muss er in ein Pflegeheim und mus eine Vermögensaufstellun machen. Muss er nun seine Sofortrente auflösen?

Mein Vater hat vor Jahren eine Sofortrente abgeschlossen.
Daraus bezieht er eine kleine zusätzliche Rente. Jetzt muss er
in ein Pflegeheim und mus eine Vermögensaufstellun machen.
Muss er nun seine Sofortrente auflösen?

hallo,
warum soll er eine vermögensaufstellung machen,macht nur sinn,wenn das bzw. ein amt die kosten zum teil oder ganz tragen muss.ansonsten kostet ein pflegeheim pro monat summe x,wenn er dies aus seiner rente bestreiten kann,ist alles in ordnung,nun gehe ich mal davon aus,das dem nicht so ist,dann kommen die nächsten angehörigen für die kosten auf,wären in dem falle sie bzw. geschwister,wenn dort ebenfalls nichts zu erwarten ist,übernimmt wohl auch das amt kosten,dazu muss eine aufstellung der vermögenswerte gemacht werden und diese auch, wenn vorhanden,aufgebraucht werden. es gibt hier aber einen sogenannten freibetrag der ihrem vater bleiben muss,wie hoch der ist entzieht sich meiner kenntnis,aber ca. 100 - 150 euro pro lebensjahr ist von amtswegen unantastbar,sollte also eine stattliche summe bleiben.wie gesagt,ob es nun 100 euro sind,weiß ich nicht genau,bei harz 4 waren es mal sogar 200 euro,ändert sich aber auch permanent,sorry,hätte gern weiter geholfen.

mfg.

e.hartwig

Mein Vater hat vor Jahren eine Sofortrente abgeschlossen.
Daraus bezieht er eine kleine zusätzliche Rente. Jetzt muss er
in ein Pflegeheim und mus eine Vermögensaufstellun machen.
Muss er nun seine Sofortrente auflösen?

Hallo MonaM, ich weiß zwar nicht wie Du auf mich gekommen bist, aber da kann ich dir leider nicht weiterhelfen, sorry und lieben Gruß, Claus

fragen wir mal andersherum was sagt den das Pflegheim dazu wenn man zuviel Rente hat?
Ich glaube nicht das er diese auflösen muss, aber will mich da nicht Festelgen.

Mein Vater hat vor Jahren eine Sofortrente abgeschlossen.
Daraus bezieht er eine kleine zusätzliche Rente. Jetzt muss er
in ein Pflegeheim und mus eine Vermögensaufstellun machen.
Muss er nun seine Sofortrente auflösen?

Ich verstehe die Frage eigentlich nicht. Ihr Vater bezieht doch bereits eine Sofortrente, das bedeutet doch, das er breits in Vorleistung getreten ist, also Geld eingezahlt hatte und nun daraus eine Rente bezieht. Das eingezahlte Geld wurde also eingezahlt, um daraus eine Rente zu erhalten. Dieses eingezahlte Geld wurde also dem damaligen Vermögen entzogen, um eine höhere Altersversorgung zu gewährleisten. Diese Sofortrente zählt also, m.E. nicht zum Vermögen sondern zum Einkommen, also Rente, Mieteinahmen, Zinsen etc. Zudem müßtem die vertraglichen Bedingungen dieses Sofortrentenvertrages angeschaut werden, also ob nach bereits erfolgten Rentenzahlungen eine Abfindung aus dem Vertrag überhaupt möglich ist.
Nach meiner Ansicht gehört diese Rente also zum Einkommen und nicht zum Vermögen.
mfg

Mein Vater hat vor Jahren eine Sofortrente abgeschlossen.
Daraus bezieht er eine kleine zusätzliche Rente. Jetzt muss er
in ein Pflegeheim und mus eine Vermögensaufstellun machen.
Muss er nun seine Sofortrente auflösen?

Hallo MonaM,

mit diesem Thema habe ich leider nicht viel Erfahrung. Aus meiner Sicht sollte die Sofortrente in der Vermögensaufstellung angegeben werden, die, so vermute ich mal, der Sozialhilfeträger angefordert hat. Eine Auflösung der Sofortrente würde ich aus meiner Sicht aber erst dann in Betracht ziehen, wenn das übrige Vermögen nicht reicht und der Sozialhilfeträger mich hierzu auffordert.

Sicherlich spielt es dabei auch eine Rolle, wie hoch die monatliche Rente und wie hoch der Einmalbetrag bei Auflösung wäre, d. h. ob eine Auflösung wirtschaftlich wäre.

Es tut mir leid, dass ich nicht besser weiterhelfen kann. Wenn Ihr es für sinnvoll haltet, fragt einfach direkt bei derjenigen Einrichtung nach, welche die Vermögensaufstellung bei Euch angefordert hat.

Falls nicht der Sozialhilfeträger sondern das Seniorenheim die Vermögensaufstellung angefordert hat, so erfolgt dies vermutlich deshalb, damit das Seniorenheim prüfen kann, ob es Euch einen Antrag auf Sozialhilfe empfehlen soll. In diesem Fall einfach direkt beim Seniorenheim nachfragen.

Aber Achtung: Der Sozialhilfeträger hält sich ggf. bei den Verwandten ersten Grades, also bei den Kindern schadlos. D. h. das Sozialamt übernimmt ggf. einen Teil der Kosten, wenn die eigenen Einkünfte Deines Vaters für das Seniorenheim nicht reichen. Aber diesen Teil fordert es von den Kindern zurück, sofern diese die Rückzahlung wirtschaftlich leisten können.

Viele Grüße
Robert

Mein Vater hat vor Jahren eine Sofortrente abgeschlossen.
Daraus bezieht er eine kleine zusätzliche Rente. Jetzt muss er
in ein Pflegeheim und mus eine Vermögensaufstellun machen.
Muss er nun seine Sofortrente auflösen?

In der Vermögensaufstellung muß die Sofortrente auf jeden Fall angegeben werden. Eine Auflösung ist aber wahrscheinlich nicht erforderlich.