Muss eine Stadt offenlegen, welche Grundstücke sie zu welchem Preis verkauft hat?

Hat die Allgemeinheit ein Anspruch darauf, dies zu wissen.

Die Allgemeinheit nicht, aber die gewählten Vertreter der örtlichen Allgemeinheit, nämlich die Ratsmitglieder. Sie haben darüber beschlossen.

Der Haushalt der Stadt/Gemeinde ist öffentlich. Auch dort würde drinstehen, was man bei Grundstücksverkäufen erlöst hat.
Allerdings nicht je Grundstück sondern zusammengefasst für alle Verkäufe im Haushaltsjahr.

MfG
duck313