Hat die Allgemeinheit ein Anspruch darauf, dies zu wissen.
Die Allgemeinheit nicht, aber die gewählten Vertreter der örtlichen Allgemeinheit, nämlich die Ratsmitglieder. Sie haben darüber beschlossen.
Der Haushalt der Stadt/Gemeinde ist öffentlich. Auch dort würde drinstehen, was man bei Grundstücksverkäufen erlöst hat.
Allerdings nicht je Grundstück sondern zusammengefasst für alle Verkäufe im Haushaltsjahr.
MfG
duck313