angenommen, A hat in 2010 eine Steuererklärung für 2009 abgegeben. Muss A nun auch für 2010 eine Steuererklärung machen sofern keine Freibeträge o.ä. auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind?
Hallo, wenn Du für 2009 erklärungspflichtig warst und das FA
schickt Dir Erklärungsvordrucke für 2010, dann musst Du diese
m.E. ausfüllen. Wenn Du -40€ Stundenlohn hast, muß doch eine
Steuerschuld bestehen. Gruß