Muss eine Trennung der Bank mitgeteilt werden

Hallo!

Ich habe mit meiner (Ex-) Freundin zusammen einen Kredit für eine Wohnungsfinanzierung aufgenommen. Nun haben wir uns vor 2 Monaten getrennt. Muss ich die Trennung der Bank mitteilen? Wenn ich die alte Adresse als Zweitwohnsitz weiterhin laufen lasse, muss ich dann eine Adressänderung bzgl. erstem Wohnsitz der Bank mitteilen?

Danke für Antworten im Voraus!

Hallo,

Ich habe mit meiner (Ex-) Freundin zusammen einen Kredit für
eine Wohnungsfinanzierung aufgenommen. Nun haben wir uns vor 2
Monaten getrennt. Muss ich die Trennung der Bank mitteilen?
Wenn ich die alte Adresse als Zweitwohnsitz weiterhin laufen
lasse, muss ich dann eine Adressänderung bzgl. erstem Wohnsitz
der Bank mitteilen?

es ist ja nicht so, daß dazu nichts in den AGB stünde*seufz*

Also: Wohnsitzänderung ist mitzuteilen, Trennung nicht.

Gruß
Christian

Hallo,

Ich habe mit meiner (Ex-) Freundin zusammen einen Kredit für
eine Wohnungsfinanzierung aufgenommen. Nun haben wir uns vor 2
Monaten getrennt. Muss ich die Trennung der Bank mitteilen?
Wenn ich die alte Adresse als Zweitwohnsitz weiterhin laufen
lasse, muss ich dann eine Adressänderung bzgl. erstem Wohnsitz
der Bank mitteilen?

es ist ja nicht so, daß dazu nichts in den AGB stünde*seufz*

Also: Wohnsitzänderung ist mitzuteilen, Trennung nicht.

Grundsätzlich bin ich da gleicher Meinung. Allerdings möchte ich anfügen, dass u.U. irgenwiewas von wesentlichen Änderungen usw., die man unverzüglich melden müßte in den AGB´s steht. Eine Trennung könnte man durchaus so interpretieren, da dies sicherlich Auswirkungen auf die persönliche Einnahmen-/Ausgabensituation hat. Und vor einer Kreditvergabe muss man sich ja i.d.R. bis auf´s letzte Hemd ausziehen. Die Voraussetzungen unter denen dann der Kredit gewährt wurde, haben sich nun geändert. Ist aber alles in der Tat sehr interpretationswürdig. Wenn man die Änderung des Wohnsitzes mitteilt, werden die wohl ohnehin erstmal nachhaken.
Im Moment sind die ja sowieso recht nervös, wenn die irgendwelche Zweifel an der Bonität ihrer Kunden haben. Also am besten selbst tätig werden und von vornherein solche Zweifel an der Zuverlässigkeit ausschließen.

Gruß

Grundsätzlich bin ich da gleicher Meinung. Allerdings möchte
ich anfügen, dass u.U. irgenwiewas von wesentlichen Änderungen
usw., die man unverzüglich melden müßte in den AGB´s steht.

Das steht da nicht nur u.U. sondern auf jeden Fall. Allerdings versteht man unter wesentlichen Änderungen etwas anderes als eine neue Wohnung oder eine geänderte Lebenssituation im Sinne einer Auflösung einer Partnerschaft.

Natürlich ist das KI zu benachrichtigen, wenn die Trennung so schwerwiegende Folgen hat, daß die Bedienung des Kredites in Gefahr wäre. Dies wäre bspw. bei Arbeitslosigkeit der Fall oder aber einer anderen, radikalen Veränderung der privaten Lebensumstände (bspw. Drillingsgeburt o.ä.). Das KI ist aber in erster Linie Geschäftspartner und nicht Überwacher. Ein bißchen selbständiges Denken wird dem Kunden noch zugetraut bzw. zugemutet.

Gruß
Christian

Natürlich ist das KI zu benachrichtigen, wenn die Trennung so
schwerwiegende Folgen hat, daß die Bedienung des Kredites in
Gefahr wäre. Dies wäre bspw. bei Arbeitslosigkeit der Fall
oder aber einer anderen, radikalen Veränderung der privaten
Lebensumstände (bspw. Drillingsgeburt o.ä.). Das KI ist aber
in erster Linie Geschäftspartner und nicht Überwacher. Ein
bißchen selbständiges Denken wird dem Kunden noch zugetraut
bzw. zugemutet.

So ungefähr habe ich das auch gemeint.
Allerdings sind die Banken eben zur Zeit auch besonders nervös. Es war also mehr ein Tipp, bereits im Vorfeld, also bevor überhaupt Zweifel aufkommen, klar zu machen, dass man den Kredit auch unter den neuen Umständen abbezahlen kann. Auch wenn dies nicht unbedingt notwendig sein sollte.

Gruß