Hallo,
also Person A wird durch Person B angezeigt, dass Person A eine Urkundenfälschung mit Hilfe einer Blankounterschirft von Person B gemacht haben soll.
Person B hat keine Zeugen, jedeglich der Vater von Person B der es durch Erzählungen von Person B wissen soll. Person B sagt sagt Sie habe dieses Schreiben( Schuldanerkenntnis) nicht unterschrieben.
Person A verlor unterdessen das zivilverfahren und wird nun durch einen Staatsanwalt wegen Betrug und Urkundenfälschung angeklagt und nennt die Richterin , den Vater von Person B und Person B selbst als Zeugen. Es gibt keine Handfesten Beweise, eben nur die Aussagen.
Person A hat keine Unrkundenfälschung begannen und hat nun angst(weil er ja schon das Zivilverfahren verloren hat)nun auch dieses Verfahren wird.
Reichen denn reine Aussagen für eine Verurteilungen. Bedarf es nicht mehr für eine Verurteilung, was wäre wenn ein Gutachten eingeholt wird. Und aus diesem Gutachten hervor geht, dass keine Täuschung vorliegt!Person A hat jegliches Vertrauen in das Recht verloren und weiß nun nicht weiter und denkt schon über ein falsches geständnis nach, damit er nicht noch tiefer in die Falle rein gerät.
Die Frage ist: Reichen nur Aussagen für eine Verurteilung aus??
aso Person A hat auch eine Tonbandaufnahme von person B wo Sie alles zugibt, jedoch ist dieses nicht als Beweismittel zugelassen oder wird bestimmt nicht zugelassen, wei die Aufnahme natürlich nicht mit der Erlaubnis von Person B entstand.
Kann man die Aufnahme trotzdem irgendwie nutzen, indem man Sie jemanden vorspielt und derjenige diese dann vor Gericht wiedergibt?oder macht Person A sich damit strafbar?
Hallo,
ich kann nur raten: der Beschuldigte sollte dringend zum Anwalt gehen. Das kann man nicht mehr selbst.
Zur Ausgangsfrage: Ja, die Staatsanwaltschaft muss Beweise vorlegen, allerdings sind auch Zeugenaussagen ein Beweismittel. Im Falle einer Urkundenfälschung kann ich mir allerdings nicht vorstellen, dass auf ein graphologisches Gutachten verzichtet wird.
Gruss Hans-Jürgen
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O. k., jetzt bin ich pedantisch, aber hey, ist der Ruf erst ruiniert …
Zur Ausgangsfrage: Ja, die Staatsanwaltschaft muss Beweise
vorlegen
Im Strafprozess gilt auch für das Gericht der Amtsermittlungsgrundsatz. Das Gericht muss also auch selbst nach der Wahrheit forschen und ggf. Beweise erheben.
Man darf sich den Straf- nicht als Parteienprozess vorstellen.
Inhaltlich ändert sich natürlich im Übrigen nix: Eine Urkundenfälschung ohne Beweise kann nicht bestraft werden.
Levay
Das ist es ja, der Staatsanwalt hat nur die Zeugenaussagen der Klägerin und dessen Vaters, der aber selber sagt dass er von nichts genauem weiß.
Es gibt bisher kein Gutachten usw.
Wie sieht es eigentlich mit der Tonbandaufnahme aus?
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Wie sieht es eigentlich mit der Tonbandaufnahme aus?
Derjenige, der diese Aufnahme angefertigt hat, ist gut beraten, das niemandem zu erzählen. Denn das heimliche Aufnehmen des gesprochenen Wortes ist strafbar. Die nächste Anklage stünde in Haus.
Levay
Hallo!
Derjenige, der diese Aufnahme angefertigt hat, ist gut
beraten, das niemandem zu erzählen. Denn das heimliche
Aufnehmen des gesprochenen Wortes ist strafbar. Die nächste
Anklage stünde in Haus.
Das ist in der Praxis aber dann eine Abwägungssache. Es könnte ja verteidigungstaktisch sinnvoll sein, eine Strafbarkeit wegen des heimlichen Aufnehmens in Kauf zu nehmen um bei der Urkundenfälschung zu einem Freispruch zu kommen. Prozessual hängt die Sache jetzt nur noch am Beweisverwertungsrecht unzulässig erlangter Beweise - da kann ich zur deutschen StPO jetzt nix sagen, aber ich denke auf Beschuldigtenseite wird das hoffentlich nicht verboten sein.
Jedenfalls wird eine theoretisch betroffene Person gut beraten sein, sich mal ganz praktisch einen Anwalt zu nehmen, denn sonst geht die Geschichte in die Hose.
Gruß
Tom