Muss eine Wohnung mit Teppich übergeben werden,?

Hallo zusammen,

ich habe folgende Herausforderung mit meinem Vermieter.

Ich wohne seit 4 Jahren in meiner Wohnung und möchte nun gerne ausziehen.

Bei Eizug habe ich mir die Einwilligung vom Vermieter geholt, dass ich im Flur und Wohnzimmer Laminat verlegen darf. Für den Laminat im Flur hat er mir damals eine Einmalzahlung von 50 Euro gegeben. Das Wohnzimmer habe ich voll übernommen. Bei der Wohnungsübernahme lag ein sehr alter und fleckiger Teppichboden im Wohnzimmer. Auf die Frage was wir mit dem alten Teppich mach sollen, antwortete der Vermieter, dass wir ihn in in den Hausflur legen sollen. Er holt ihn dann ab. Wie gesagt so gatan, allerding haben wir den Teppich in kleine Stücke geschnitten um ihn besser aus der Wohnung zu bekommen. Als der Vermieter dies mitbekam, rastete er aus. Er wollte den Teppich noch weiter (für sich) nutzen. Leider hat er uns dieses nicht vorher gesagt (habe einen Zeugen).

Aktuell: Der Vermieter meinte nun zu mir, dass ich die Wohnung mit Teppich oder Laminat übergeben muß. Schließlich hätten wir damals vereinbart, dass er noch Geld für den verschnittenen Teppich bekommt, was ich nie gezahlt habe. Hierdrüber gibt es nichts schriftlich und höre jetzt zum ersten mal davon (es war ein alter Teppich mit Flecken!!).

Also im Klartext: Alter schebiger Teppich war bei Einzug in meiner Wonung, den der Vermieter eigentlich selbst weiter nutzen wollte, ich habe ihn zerschniten, weil ich es nicht wusste. Ich habe Laminat verlegt und nun möchte der Vermieter gerne den Laminatfussboden kostenfrei behalten oder ich soll Teppich verlegen. Er meinte: „Sie müßen schauen was für sie am günstigsten ist“. Ist das so rictig? Muss ich ihm den hochwertigen Laminat kostenfrei überlassen oder rausreißen und neuen Teppichboden verlegen??

Freue mich auf eure Hilfe!!

LG

Im Wohnzimmer lag ein alter Teppichboden mit zahlreichen Flecken. Er meine

Hallo,
normalerweise sollte im Mietvertrag stehen wie die Wohnung bei Auszug zu übergeben ist. Im Zweifelsfall beim Mieterverein oder Anwalt nachfragen, zumal das mit dem zerschnittenen Teppich eine etwas heikle Angelegenheit ist.

Gruß
Udo

Hallo erst einmal
Ich glaube ich kann dir nicht unbedingt eine positive Mitteilung geben.
Du musst deine Wohnung im schlimmsten Fall so übergeben, wie du sie übernommen hast. Es sei denn du hast mit deinem Vermieter einen extra Vertrag gemacht. So wie du hier schreibst, gehe ich davon aus, das du am besten den Laminat drin lässt und auch kein Geld dafür verlangst. Solltest du aber einen Nachmieter stellen können, so könntest du eventuell einen Teil des Geldes versuchen von dem neuen Mieter zu bekommen.
Nach 4 Jahren, die du den Laminat schon in der Wohnung liegen hast wirst du aber sowieso eine grosse Einbusse hinnehmen müssen.
Also versuch dich am besten mit deinem Vermieter so zu einigen.
Mit Gruss der Elen

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Zum Nachmieter:
Ich hätte schon mehrere Nachmieter, die auch den Boden übernehmen würden, allerdings habe ich keine Nachmieterklausel im Mietvertrag. Und mein Vermieter möchte keinen Nachmieter, da er die Wohnung verkaufen möchte und dies ohne einen Mieter einfacher ist.

zum „Extra Vertrag mit dem Vermieter“:

Das bedeutet also, dass man generell davon ausgeht, dass ein Bodenbelag in der Wohnung vorhanden ist? Und wenn nicht, dann muss ich es schriftlich festhalten?

Hallo markalicious,
deine Frage ist nicht exakt zu beantworten, weil Fragen auftauchen. Grundsätzlich gilt, du bist verpflichtet, die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Hier kommt es also darauf an, was im Mietvertrag steht.
Ich gehe davon aus, dass deine Absprache bei Einzug,ob du Laminat im Flur und Wohnzimmer verlegen darfst,nicht schriftlich bestätigt wurde. Bei Einzug lag im Wohnzimmer ein verschmutzter Teppich, im Flur lag was? Der Vermieter gab dir 50 Euro für die Verlegung von Laminat im Flur, er hat darauf also einen Anspruch, dass dieser liegen bleibt.
Im Wohnzimmer lag ein alter verschmutzter Teppich. Die Kosten für das Laminat hast du selbst bezahlt. Wenn im Mietvertrag nicht anderes steht, bedeutet „Im vertragsgemäßen Zustand“ zurückgeben also, eins von beiden muss in der Wohnung bleiben. Du musst dir also ausrechnen, was billiger wird einfachster Teppichboden oder Laminat liegen lassen.Ich denke, das wird ein Teppich sein. Wenn du das Laminat im Wohnzimmer aufnimmst, solltest du alle Bretter durchnummerieren, damit dir später der neu aufzubauende Fußboden gleich richtig liegt.Hattest Du bei Einzug Fotos gemacht?

Wie sich schon jetzt abzeichnet, will der Vermieter dir Schwierigkeiten machen. Deshalb rate ich dir zu einer Rücksprache mit dem Mieterverein oder wenn du eine Rechtschutzversicherung hast,hol dir Hilfe durch einen Anwalt. Die Schlüssel übergibst du erst am letzten Tag. Nicht dem Nachbarn aushändigen,evl. bei der Polizhei abgeben. Auch hier Fotos von der geräumten Wohnung, Boden und Keller machen.

14 Tage vor dem geplanten Auszug machst du mit ihm eine Wohnungsbegehung.Dazu solltest du auf jeden Fall ein Wohnungsübergabeprotokoll ausfüllen (Vordruck im Internet runterladen), dann kann festgehalten werden, was er beanstandet. Du hast dann immer noch Zeit, Kleinigkeiten zu beseitigen, z. B. Dübellöcher. Dann kann der Vermieter später keine Forderungen mehr stellen. Wenn du bei Einzug renoviert hast, auch neue Tapeten, musst du keine Neutapezierung erbringen.
Bitte einen neutralen Zeugen, für euch bei der Wohnungsbegehung mit anwesend zu sein, Es wäre gut, wenn es ein Fachmann ist, also beispielsweise Maler. Der Zeuge für euch kann dann das Protokoll mit gegenzeichnen.

Und noch ein Trost zum Schluss, Wenn der Vermieter nicht schriftlich festgelegt hat, wie er den alten Teppich ausgehändigt haben möchte, kann er nichts beweisen. Wenn er den alten fleckigen Teppich haben wollte, so hätte er vor Einzug die Möglichkeit gehabt, ihn rauszunehmen. So seid ihr nicht verpflichtet, ihm Ersatz für den fleckigen alten Teppich zu stellen. Und denk dran, bevor du die Wohnung verlässt, lese Wasser- und Strom- evtl. Gaszähler ab und melde das den entsprechenden Firmen schriftlich.

Noch eins zum Schluss für die neue Wohnung. Wenn ihr nach Einzug Mängel feststellt, meldet es sofort schriftlich dem neuen Vermieter. Nur so könnt ihr beweisen, dass die Schäden bei Einzug schon vorhanden waren.

Ich drück dir die Daumen, dass sich der Ärger in Grenzen hält. Wenn du weitere Fragen hast, dann melde dich wieder.
LG
Zwillingsjungfrau

Hallo,

da bei Einzug ein Teppich vorhanden war, muss theoretisch bei Auszug auch ein Teppich vorhanden sein, Sie hätten diesen z.B. einlagern können und bei Auszug wieder verlegen können. Meiner Meinung nach hat Ihr Vermieter an dieser Stelle recht, besonders da SIe keine schriftliche Genehmigung für das „Herausreißen“ des Teppiches haben. Da ich aber kein Rechtsanwalt bin, ist die snur meine laienhafte Überlegung hierzu.

Mit freundlichen Grüßen

mitredenwill

JA

" >. Ist das so rictig? Muss ich ihm den hochwertigen Laminat kostenfrei überlassen oder rausreißen und neuen Teppichboden verlegen?"

Ja. Du hast keinen Anspruch auf Ablöse des Laminats, außer dies wurde bei Mietbeginn vereinbart.

Bei Eizug habe ich mir die Einwilligung vom Vermieter geholt,
dass ich im Flur und Wohnzimmer Laminat verlegen darf. Für den
Laminat im Flur hat er mir damals eine Einmalzahlung von 50
Euro gegeben.

Somit ist das Laminat im Eigentum des Vermieters, wenn er für das Material bezahlt hat. Oder war es für die notwendigen Arbeitsstunden?

Das Wohnzimmer habe ich voll übernommen. Bei der
Wohnungsübernahme lag ein sehr alter und fleckiger
Teppichboden im Wohnzimmer.

Übernommen von wem? Vom Vormieter oder vom Vermieter? Wenn vom Vormieter, dass ist der Teppich Mietereigentum. Wenn vom Vermieter, dann Vermietereigentum.

Auf die Frage was wir mit dem
alten Teppich mach sollen, antwortete der Vermieter, dass wir
ihn in in den Hausflur legen sollen. Er holt ihn dann ab.

Abholen ist nicht gleich entsorgen!

Wie
gesagt so gatan, allerding haben wir den Teppich in kleine
Stücke geschnitten um ihn besser aus der Wohnung zu bekommen.
Als der Vermieter dies mitbekam, rastete er aus.

Zu recht, wenn sich der Teppichboden in Vermietereigentum befindet.

Er wollte den
Teppich noch weiter (für sich) nutzen. Leider hat er uns
dieses nicht vorher gesagt (habe einen Zeugen).

Hat er aber auch gesagt, dass er ihn entsorgen wird oder nur abholen?

Aktuell: Der Vermieter meinte nun zu mir, dass ich die Wohnung
mit Teppich oder Laminat übergeben muß.

Kommt darauf an, wie die Wohnung vermietet worden ist. Mit oder ohne Bodenbelag?

Muss ich ihm den
hochwertigen Laminat kostenfrei überlassen oder rausreißen und
neuen Teppichboden verlegen??

Wieso kostenfrei? Er hat doch diese 50 € bezahlt?!

Es kommt im Grunde nur darauf an, ob die Wohnung mit oder ohne Bodenbelag vermietet worden ist. Gibt es dazu einen Hinweis in dem Mietvertrag oder Übergabeprotokoll?

Gruß
K.