Guten Tag,
eine Frau stirbt. Die Frau hatte eine Tochter ( die vor der Frau verstorben ist ) und diese Tochter einen Sohn ( Enkel ).
Die Tochter hatte bei der Frau 40.000 Euro Schulden.
Im Testament ist dies auch so aufgeführt mit dem Satz das man dies bei Auszahlung des Pflichtteils berücksichtigen sollte ( Tochter wurde von der Frau enterbt und lebte zum Testamentzeitpunkt noch )
Daja der Enkel nun theoretisch seinen Pflichtteil einklagen könnte, blebt die Frage ob er im Endeffekt die Schulder der Tochter ( also seiner Mutter ) begleichen muss ?
Oder ist durch deren Tod dies hinfällig geworden ?
Wer kann hierzu Auskunft geben ?
Gruß
Schuldner ist also die Tochter, nicht der Enkel. Hat der Enkel das Erbe der Tochter angenommen? Dann hätte er ja auch die Schulden (anteilig) übernommen. Ansonsten hat er ja mit den Schulden der Tochter nix zu tun, oder sehe ich das falsch?
Erbe wurde abgelehnt
Richtig. Das Erbe der Tochter wurde auf Grund Überschuldung abgelehnt
Hallo!
Das ist dann ja ein neuer Erbfall, Enkel erbt direkt von der Oma und sei es auch nur als Pflichtteil.
Dazu müsste man ja auch wissen, wer im Testament eigentlich als Erbe benannt wurde. Tochter wurde enterbt, also nicht bedacht.
Aber gibt’s einen anderen Erben ?
MfG
duck313
Moin,
Wer kann hierzu Auskunft geben ?
hier niemand, denn es fehlen viele Angaben.
Wer erbt was und wieviel.
Wurde das Erbe ausgeschlagen oder nicht?
…
Gandalf
Hallo,
Richtig. Das Erbe der Tochter wurde auf Grund Überschuldung abgelehnt
Also als die Tochter der jetzigen Erlasserin, also Mutter des Enkels, starb, hat dieser, das Erbe ausgeschlagen?
Der Enkel hat die Schulden also nicht. Die Mutter bzw. Oma des Enkels hat ebenfalls ausgeschlagen? Denn sonst hätte sie ja (und sofern keine weiteren Erben vorhanden waren) diese Schulden geerbt. Sie hätte dann eine Forderung von 40000€ und gleichzeitig Schulden in selber Höhe geerbt. Also ein Nullsummenspiel. Falls jemand anderes das Erbe angetreten hat, hat derjenige auch die Schulden am Hals. Irgendwer hat sie also, jedenfalls nicht der Enkel.
Dass jetzt die Oma stirbt, führt zu einem neuen Erbfall. Jetzt geht es für den Enkel allein darum, wieviel zum Zeitpunkt des Todes der Oma an Vermögen da war und wieviele weitere gesetzliche Erben es gibt. Davon hängt dann das gesetzliche Erbteil ab, wovon die Hälfte als Pflichtteil geltend gemacht werden kann.
Also einfach mal auf die Testamentseröffnung warten.
Grüße
Hi,
.
Dass jetzt die Oma stirbt, führt zu einem neuen Erbfall. Jetzt
geht es für den Enkel allein darum, wieviel zum Zeitpunkt des
Todes der Oma an Vermögen da war und wieviele weitere
gesetzliche Erben es gibt. Davon hängt dann das gesetzliche
Erbteil ab, wovon die Hälfte als Pflichtteil geltend gemacht
werden kann.
und was ist, wenn im Testament, denn so verstehe ich das UP, eine Anrechnung der Schulden auf den Pflichtteil verfügt wurde?
Gruß
Tina
diejenige, die die schulden hatte, existiert ja nicht mehr - und die erben (der tochter) haben das erbe und damit die schulden ausgeschlagen. ich sehe nur zwei varianten, wie jetzt noch jemand mit den schulden belastet werden könnte: ein erbe des zweiten falls hat das erste erbe angenommen (dann hat der eben auch die schulden angenommen) - oder das testament wurde so formuliert, dass da eben nicht steht, „wer die schulden hat, erbt weniger“, sondern „die tochter und deren nachkommen erben weniger“ - zum beispiel mit der begründung, dass der tochter ja schon ein teil ihres möglichen erbes ausgezahlt wurde (aber dann sind es nie schulden gewesen).
… - oder das testament wurde so formuliert, dass da … steht, … , … „die tochter und deren nachkommen erben weniger“ -
Aber der Pflichtteil des Enkels, den dieser direkt von der Oma erbt, kann doch nicht noch vermindert werden? - Ich habe es so verstanden, dass es sich lediglich um den Pflichtteil des Enkels dreht, und den kann man doch nicht per Testament mindern?
Mal davon abgesehen gibt es ja anscheinend ein Testament, und der Enkel ist gar nicht bedacht worden. Würde ich jedenfalls so interpretieren.
Viele Grüße
Hallo,
und was ist, wenn im Testament, denn so verstehe ich das UP, eine Anrechnung der Schulden auf den Pflichtteil verfügt wurde?
Konnte ich dem UP nun so nicht entnehmen. Es stand da wohl, dass das Darlehen der Oma an deren enterbte Tochter auf den pflichtteilsanspruch angerechnet werden solle.
Schon dieser Formulierung kann nach hinten losgehen.
Die Schulden kann die Oma jedenfalls nicht per Testament einfach irgendwem anderen aufhalsen. Die hatte nun mal die Tochter. Mit deren Tod haben die Schulden die Erben geerbt. Wenn die Erben das Erbe ausgeschlagen haben, dann hat sie eben niemand und können nun auch nicht einfach so auf irgendwen übertragen werden. Die haben dann einfach das jetzt zu vererbende Vermögen gemindert.
Der Enkel hat also nicht die Schulden, erbt sie jetzt auch nicht und muss sie sich auch nicht auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen.
Grüße
Wer erbt was und wieviel.
Als Erbe wurde nur der Mann der Frau eingetragen. Die einzigste Tochter wurde enterbt.
Wurde das Erbe ausgeschlagen oder nicht?
Das Erbe der Tochter wurde aufgrund der Verschuldung ausgeschlagen.
Es geht jetzt um den Text im Testament der besagt das die Tochter mit 40.000 Euro bei der Frau in Schuld steht und dies beim Pflichtteil berücksichtigt werden soll
Hi,
und was ist, wenn im Testament, denn so verstehe ich das UP, eine Anrechnung der Schulden auf den Pflichtteil verfügt wurde?
Konnte ich dem UP nun so nicht entnehmen. Es stand da wohl,
dass das Darlehen der Oma an deren enterbte Tochter auf den
pflichtteilsanspruch angerechnet werden solle.
Ist das nicht das Gleiche? Siehe:
Es geht jetzt um den Text im Testament der besagt das die Tochter mit 40.000 Euro bei der Frau in Schuld steht und dies beim Pflichtteil berücksichtigt werden soll … mehr auf http://w-w-w.ms/a4cxsq
Schon dieser Formulierung kann nach hinten losgehen.
Die Schulden kann die Oma jedenfalls nicht per Testament
einfach irgendwem anderen aufhalsen.
Hat sie doch auch nicht. Zum Zeitpunkt der Testamentserstellung lebte die Tochter noch. Die Tochter wurde enterbt, es wurde verfügt, das das nicht zurückgezahlte Darlehen auf deren Pflichtteil angerechnet werden soll. Somit wurden diese Schulden auch niemand anderem aufgehalst. Der Enkel rückt ja nur nach.
Meine Frage ist, ob diese Formulierung nun gültig ist oder nicht?
Gruß
Tina