Muss er das Kind adoptieren?

Hallo!
Mein Freund und ich werden demnächst Eltern (freu!). Wir sind allerdings nicht verheiratet und hatten eigentlich auch nicht vor, das vor der Geburt zu ändern.
Jetzt habe ich mehrere Fragen:

  • Welchen Vorteil hätte es im Bezug auf das Kind überhaupt, wenn wir verheiratet wären?
  • Muss er das Kind adoptieren oder hat er automatisch ein Sorgerecht, weil er der Vater ist?
  • Was muss man als unveheirateter Papa alles tun?
  • Kann das Kind den Namen des Vaters bekommen?

Falls mir jemand Tips zu dieser Problematik geben kan, immer her damit. Ich bedanke mich im Voraus!!!
daddeldue

Nein

Hallo!
Mein Freund und ich werden demnächst Eltern (freu!). Wir sind
allerdings nicht verheiratet und hatten eigentlich auch nicht
vor, das vor der Geburt zu ändern.
Jetzt habe ich mehrere Fragen:

  • Welchen Vorteil hätte es im Bezug auf das Kind überhaupt,
    wenn wir verheiratet wären?

Bessere Steuerklasse, bei späterer Scheidung bessere Versorgung der Mutter und ihr müsstet den ganzen unten stehenden sums nicht machen

  • Muss er das Kind adoptieren oder hat er automatisch ein
    Sorgerecht, weil er der Vater ist?

Zunächst muss die Vaterschaft zu dem Kind anerkannt werden:
Die Vaterschaft kann bereits vor der Geburt anerkannt werden, besser aber nach der Geburt: Vereinbart bei euerem zuständigen Jugendamt einen Termin beim Urkundsbeamten zur Anerkennung der Vaterschaft, Zustimmung der Mutter und einer Beurkundung des gemeinsamen Sorgerechts. Ist eine Sache von ca 30 bis 45 min, benötigte Unterlagen: Geburtsurkunde des Kindes, Perso der Eltern, beide Eltern anwesend.
Sollten die Eltern nicht zusammen leben, sollte beim Jugendamt resp. Beistand beim Jugendamt vor der Beurkundung eine Unterhaltsberechnung durchgeführt werden und die Unterhaltsverpflichtung dann ebenfalls Beurkundet werden.
Wenn kein gemeinsames Sorgerecht beurkundet wird, egal ob die Vaterschaft anerkannt wurde oder nicht, hat immer die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht
ACHTUNG: das gemeinsame Sorgerecht kann dann nur noch durch ein Urteil des Familiengerichts rückgängig gemacht werden!

  • Was muss man als unveheirateter Papa alles tun?

Mama und Kind verwöhnen, sollten die Eltern nicht zusammen leben, Unterhalt für die Mutter und das Kind zahlen

  • Kann das Kind den Namen des Vaters bekommen?

Sobald die Vaterschaft anerkannt wurde: ja,
Am besten nach dem Beurkundungstermin beim Standesamt die „Einbenennung“ beantragen

Falls mir jemand Tips zu dieser Problematik geben kan, immer
her damit. Ich bedanke mich im Voraus!!!

Anfragen kannst du bei deinem Jugendamt an die Urkundsstelle richten oder an das Standesamt
bei Unterhaltsfragen wende dich an den Beistand beim Jugendamt

Grüße
dragonkidd

daddeldue

Auch hallo.

Mein Freund und ich werden demnächst Eltern (freu!). Wir sind
allerdings nicht verheiratet und hatten eigentlich auch nicht
vor, das vor der Geburt zu ändern.
Jetzt habe ich mehrere Fragen:

  • Welchen Vorteil hätte es im Bezug auf das Kind überhaupt,
    wenn wir verheiratet wären?
  • Muss er das Kind adoptieren oder hat er automatisch ein
    Sorgerecht, weil er der Vater ist?

letzteres

  • Was muss man als unveheirateter Papa alles tun?
  • Kann das Kind den Namen des Vaters bekommen?

Falls mir jemand Tips zu dieser Problematik geben kan, immer
her damit. Ich bedanke mich im Voraus!!!

Suche nach ‚Rechte unehelicher Väter‘ -> http://www.vaetersorgen.de/Meldungen.html (sllerdings schon älter)
Ausser dem steuerlichen Aspekt scheinen die Vorteile einer Ehe gegen Null zu konvergieren… ?!

HTH
mfg M.L.

Auch hallo.

Mein Freund und ich werden demnächst Eltern (freu!). Wir sind
allerdings nicht verheiratet und hatten eigentlich auch nicht
vor, das vor der Geburt zu ändern.
Jetzt habe ich mehrere Fragen:

  • Welchen Vorteil hätte es im Bezug auf das Kind überhaupt,
    wenn wir verheiratet wären?
  • Muss er das Kind adoptieren oder hat er automatisch ein
    Sorgerecht, weil er der Vater ist?

letzteres

wie kommst du darauf???
1626a BGB:Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen

(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie

  1. erklären wollen, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder
  2. einander heiraten.
    (2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge

Da die beiden nicht verheiratet sind, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, erst wenn die Mutter eine Sorgeerkärung abgibt oder den Vater des Kindes heiratet, hat der auch das Sorgerecht!!!

  • Was muss man als unveheirateter Papa alles tun?
  • Kann das Kind den Namen des Vaters bekommen?

Falls mir jemand Tips zu dieser Problematik geben kan, immer
her damit. Ich bedanke mich im Voraus!!!

Suche nach ‚Rechte unehelicher Väter‘ ->
http://www.vaetersorgen.de/Meldungen.html (sllerdings schon
älter)
Ausser dem steuerlichen Aspekt scheinen die Vorteile einer Ehe
gegen Null zu konvergieren… ?!

HTH
mfg M.L.

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Ausser dem steuerlichen Aspekt scheinen die Vorteile einer Ehe
gegen Null zu konvergieren… ?!

Sorry, aber das ist ganz großer Blödsinn. Der Gesetzgeber hat sich inzwischen über 100 Jahre immer mal wieder Gedanken darüber gemacht mit der Zivilehe Paaren eine „gesetzliches Komplettpaket“ zur Regelung aller ein solches Zusammenleben bestimmender Rechtsproblematiken zu geben. Gerichte haben diese gesetzlichen Regelungen immer wieder ausgelegt und an der Aktualisierung somit mitgearbeitet. Zudem billigt der Staat Ehe und Familie diverse Privilegien zu.

D.h. wer ohne Ehe zusammenlebt muss einerseits sich den gesamten „rechtlichen Kram“ individuell regeln und kann schlicht und ergreifend die Privilegien von Ehe und Familie nicht in Anspruch nehmen.

So ist eine Grundangst vor dem Thema Ehe in der angeblich so teuren und aufwändigen Scheidung begründet. Nur wer einmal mitbekommen hat, welche Probleme die streitige Trennung nichtehelicher Lebensgemeinschaften bedeutet, kann verstehen, wie gut das deutsche Scheidungsrecht doch demgegenüber ist. Da gibt es klare Spielregeln und jeder weiß, wo er dran ist.

Das Thema Kinder wurde hier ja schon angesprochen, aber man sollte vielleicht auch mal an die Thematik der Sorge der Partner füreinander denken. Eheleute können recht unproblematisch für ein ander Entscheidungen treffen, Rechtsgeschäfte schließen, … Der nichteheliche Partner ist immer Dritter, und hat z.B. am Krankenbett gegenüber z.B. den Eltern des Partners gar nichts zu melden, wenn jemand nicht mehr in der Lage ist für sich selbst zu entscheiden. Viel Spaß, wenn es dann zum Streit kommt.

Immer wieder gerne vergessen auch das Thema Erbrecht: Natürlich hat man alles gemeinsam angeschafft, und an den Tod denkt man doch nicht unterhalb von 70 Jahren. Und schon ist es passiert: Motorrad und Ölfleck bilden eine unheilige Allianz und der Partner ist Vergangenheit. Dumm, wenn es dann kein Testament gibt, dass den Überlebenden absichert, denn nach gesetzlicher Erbfolge erbt der gar nichts. Noch dümmer, dass der nichteheliche Partner in Erbschaftssteuerklasse 3 fällt und gerade mal € 5.200,-- frei hat und dann gleich mit 17% Erbschaftssteuer startet, während der eheliche Partner € 307.000,-- frei hat und dann mit 7% startet. Wer wird sich wohl die gemeinsame Eigentumswohnung/das Haus weiter leisten können?

Ganz im Ernst: Wer nicht spätestens bei Kindern und dem Erwerb einer Immobilie ganz ernsthaft über das Thema nachdenkt und zum einzig richtigen Schluss kommt, der mag sich momentan noch daran freuen „so cool“ zu sein, nicht zum Establishment zu zählen. Das böse Erwachen kommt leider regelmäßig irgendwann später. Kommt nicht von ungefähr, dass sich viele „wilde“ Ehen nach schwerer Krankhait oder Unfall plötzlich mit dem Trauschein legalisieren lassen.

Gruß vom Wiz

7 „Gefällt mir“

…oder so.

Also Entschuldigung, dass ich meine Prioritäten derzeit auf SAP (ABAP, BIW, BSP), partielle Differentialgleichungen, Sprachen, Schach u.a. gesetzt habe (=da gehen Feinheiten im Ganzen schon mal unter…)
Aber gerade deswegen ja auch das ‚?!‘ und die Linkangabe :wink:

mfg M.L.

Hut ab!
Hallo Wiz,

selten eine solch tolle Formulierung gelesen!

Viele Grüße von
Tinchen