Hallo,
Ausser dem steuerlichen Aspekt scheinen die Vorteile einer Ehe
gegen Null zu konvergieren… ?!
Sorry, aber das ist ganz großer Blödsinn. Der Gesetzgeber hat sich inzwischen über 100 Jahre immer mal wieder Gedanken darüber gemacht mit der Zivilehe Paaren eine „gesetzliches Komplettpaket“ zur Regelung aller ein solches Zusammenleben bestimmender Rechtsproblematiken zu geben. Gerichte haben diese gesetzlichen Regelungen immer wieder ausgelegt und an der Aktualisierung somit mitgearbeitet. Zudem billigt der Staat Ehe und Familie diverse Privilegien zu.
D.h. wer ohne Ehe zusammenlebt muss einerseits sich den gesamten „rechtlichen Kram“ individuell regeln und kann schlicht und ergreifend die Privilegien von Ehe und Familie nicht in Anspruch nehmen.
So ist eine Grundangst vor dem Thema Ehe in der angeblich so teuren und aufwändigen Scheidung begründet. Nur wer einmal mitbekommen hat, welche Probleme die streitige Trennung nichtehelicher Lebensgemeinschaften bedeutet, kann verstehen, wie gut das deutsche Scheidungsrecht doch demgegenüber ist. Da gibt es klare Spielregeln und jeder weiß, wo er dran ist.
Das Thema Kinder wurde hier ja schon angesprochen, aber man sollte vielleicht auch mal an die Thematik der Sorge der Partner füreinander denken. Eheleute können recht unproblematisch für ein ander Entscheidungen treffen, Rechtsgeschäfte schließen, … Der nichteheliche Partner ist immer Dritter, und hat z.B. am Krankenbett gegenüber z.B. den Eltern des Partners gar nichts zu melden, wenn jemand nicht mehr in der Lage ist für sich selbst zu entscheiden. Viel Spaß, wenn es dann zum Streit kommt.
Immer wieder gerne vergessen auch das Thema Erbrecht: Natürlich hat man alles gemeinsam angeschafft, und an den Tod denkt man doch nicht unterhalb von 70 Jahren. Und schon ist es passiert: Motorrad und Ölfleck bilden eine unheilige Allianz und der Partner ist Vergangenheit. Dumm, wenn es dann kein Testament gibt, dass den Überlebenden absichert, denn nach gesetzlicher Erbfolge erbt der gar nichts. Noch dümmer, dass der nichteheliche Partner in Erbschaftssteuerklasse 3 fällt und gerade mal € 5.200,-- frei hat und dann gleich mit 17% Erbschaftssteuer startet, während der eheliche Partner € 307.000,-- frei hat und dann mit 7% startet. Wer wird sich wohl die gemeinsame Eigentumswohnung/das Haus weiter leisten können?
Ganz im Ernst: Wer nicht spätestens bei Kindern und dem Erwerb einer Immobilie ganz ernsthaft über das Thema nachdenkt und zum einzig richtigen Schluss kommt, der mag sich momentan noch daran freuen „so cool“ zu sein, nicht zum Establishment zu zählen. Das böse Erwachen kommt leider regelmäßig irgendwann später. Kommt nicht von ungefähr, dass sich viele „wilde“ Ehen nach schwerer Krankhait oder Unfall plötzlich mit dem Trauschein legalisieren lassen.
Gruß vom Wiz