Muss Ex Frau arbeiten gehen

Hallo,

ich habe folgende Frage:
Meine Frau und ich werden uns nun nach 5 jährigem getrennt leben endlich scheiden lassen können. Unsere Tochter ist fast 10.
Meine Frau behauptet nun, nicht arbeiten gehen zu können, da sie das Kind betreuen müsse. Dabei besteht die Möglichkeit, das Kind in eine OGS (07.30 - 16.00 Uhr) betreuen zu lassen. Die Schule empfiehlt dies sogar damit die Schulischen und Sozialen Kompetenzen gestärkt werden. Meine Frau behauptet weiterehin, sie fände keine Arbeit in ihrem alten Job (Bürokauffrau) da sie dort schon zu lange raus ist. Andere Tätigleiten (Kassiererin, Reinigungskraft etc) lehnt sie aber als unzuzmutbar ab. Muss ich nun weiterhin den vollen Unterhalt zahlen nur weil sie zu faul ist eine Arbeit anzunehmen die ihr nicht genehm ist? Es gibt keine medizinischen gründe oder so. Sie schiebt lediglich die Kinderbereuung vor.

Hallo OHler,

ich kann Deine Bedenken in dieser Hinsicht verstehen, allerdings habe ich mich um dieses Thema nicht kümmern müssen. Leider kann ich Dir dabei nicht helfe.

Ich habe es schon häufiger auch anderen Fragenden gesagt: ich halte in solchen Fällen den Gang zu einem Fachanwalt für zwingend angeraten. Die Rechtsprechung neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen ist mittlerweile so verschlungen, dass man ohne die Beratung sicher nicht auskommen wird.

Hoffe, Du findest einen kompetenten Ansprechpartner.

LG Jens

Hallo,

deine Frage ob deine Exfrau arbeiten gehen muss ist im Grunde ganz klar mit ja zu beantworten.

Nach der neuen Unterhaltsrechtsreform in 2008 sollte jeder Ehepartner nach der Ehe für seinen Unterhalt selbst sorgen.
Hierbei gibt es aber verschiedene Ausnahmen, wie z.B. Krankheit etc.
Du kannst die Unterhaltsleistung aber nicht einfach aussetzen oder kürzen, wenn sie vom Gericht festgelegt wurde.
Du solltest einen Anwalt für Familienrecht aufsuchen, der nach eingehender Prüfung deine Forderung notfalls vor Gericht durchsetzt.
Falls du eine Rechtschutzversicherung hast, frage bei dieser mal nach, in der Regel übernimmt sie die Kosten für die Erstberatung.

Beste Grüße

Danke für die Antwort.

Danke für die Antwort

Hallo.
da würde ich mich mit einem Anwalt in verbindung setzen…in der regel muss auch sie wieder arbeiten gehen, und sich nicht auf ihren beruf berufen…klingt zwar komisch, aber ist so…in einer ganztagsschule ist die tochter gut untergebracht, was deine ex-frau zum arbeiten nutzen muss…laut gericht mehrfach auch bestätigt…
mehr weiß ich dazu leider nicht…aber anwälte sind dafür gut: Familienanwälte

Hallo, das neue gesetz stärkt die rechte des kindes , nicht aber der ex, nun wird vor allem die ehezeit, angerechnet,sowie das alter der ex, eine übergangszahlung sich neu beruflich zu organisieren kommt in frage,vielleicht 3 jahre ?jeder richter entscheidet anders, jeder fall wird einzeln gesehen, es gibt zur zeit kein rechtsurteil, die diese fälle klären, schau mal bei juris, oder bundesgerichtshof nach ähnlichen fällen und urteilen.ich denke aber, dass deine frau bezüglich der chancen des arbeitsmarktes nicht lügt,es ist schwer eine vollzeitstelle zu bekommen,allerdings wird sie ihre bemühungen ,sich nicht selbst versorgen zu können,
nachweisen müssen,ewig zahlst du nicht.
hoffe konnte dir helfen
alles gute

Hallo, das neue gesetz stärkt die rechte des kindes , nicht aber der ex, nun wird vor allem die ehezeit, angerechnet,sowie das alter der ex, eine übergangszahlung sich neu beruflich zu organisieren kommt in frage,vielleicht 3 jahre ?jeder richter entscheidet anders, jeder fall wird einzeln gesehen, es gibt zur zeit kein rechtsurteil, die diese fälle klären, schau mal bei juris, oder bundesgerichtshof nach ähnlichen fällen und urteilen.ich denke aber, dass deine frau bezüglich der chancen des arbeitsmarktes nicht lügt,es ist schwer eine vollzeitstelle zu bekommen,allerdings wird sie ihre bemühungen ,sich nicht selbst versorgen zu können,
nachweisen müssen,ewig zahlst du nicht.
hoffe konnte dir helfen
alles gute.

Hallo es tut mir leid ,dass ich jetzt erst antworte, war solange arbeiten,Man sagt das man die Kinder in diesem Alter schon gut unterbringen kann,sowie es aussieht, ist dafür auch schon etwas vorgesehen
Bei der Scheidung kann man vorbringen ,das jemand zu faul ist etwas zur Selbstversorgung zutun ,dann wird sie vom Gericht hören,das man arbeiten muß.Ich bin 50 Jahre habe bis jetzt immer Arbeit gefunden ,wenn man will klappt es auch.Viel Glück Vikomt

Hallo, hier stellt sich für mich die Frage was hat Deine Ex- Frau während der Ehe gemacht. Kann ich gar nicht verstehen, wenn man mit einem Kind meint nicht arbeiten zu können oder keine Arbeit findet. Dafür gibt es die Agentur für Arbeit. Es gibt genug Umschulungs oder Eingliederungsangebote, wenn man will…Bei mir liegt die Trennung erst zwei Jahre zurück. Mein Sohn war damal erst 4 Jahre. Mein Ex verlangte von mir eine Vollzeitanstellung in meinem alten Beruf als PTA. Das gestalltete sich auch anfangs schwierig, da ich erst nach ca. 6 Monaten eine Stelle fand…ich wäre auch Putzen gegangen. Ich fing dann mit 25 Wochenstunden an, da der Arbeitsplatz ca. 30 km entfernt war. Ich habe dann in Wohnortnähe gewechselt und arbeite nun 32 h die Woche, d.h. 3-4X die Woche bis 18.00 Uhr. Es lässt sich nur realisieren mit Kindergarten und einer Tagesmutter. Mein Sohn geht dort auch gerne hin. Seit ca. 2Jahren fordere ich gerichtlich Betreuungsunterhalt. Er behauptet immernoch ich könnte Vollzeit arbeiten gehen, da er ja das Kind betreuen könnte. Es wir jeder Fall genau geprüft. Frag doch am besten Deinen Anwalt.

LG Antje