Hallo,
muß der Arbeitgeber den Feiertag vergüten, wenn der Feiertag im Urlaub liegt? Es geht konkret um den Pfingstmontag. Gearbeitet wird im Betrieb von Montag bis Samstag aber jeder arbeitet nur fünf Tage in der Woche. Dabei hat man einen Tag in der Woche frei. Dieser ist meistens der Montag. Dieser fiel dann zufällig auf den Pfingstmontag.
Ist es rechtens, dass der Pfingstmontag nicht vergütet wurde( so, als wäre das der freie Tag in der Woche gewesen)? Dienstag bis Samstag wurden als Urlaubstage verbucht. Stimmt das so?
Wer kennt sich aus?
MfG Amsterdam