Muß Feiertag im Urlaub vergütet werden?

Hallo,

muß der Arbeitgeber den Feiertag vergüten, wenn der Feiertag im Urlaub liegt? Es geht konkret um den Pfingstmontag. Gearbeitet wird im Betrieb von Montag bis Samstag aber jeder arbeitet nur fünf Tage in der Woche. Dabei hat man einen Tag in der Woche frei. Dieser ist meistens der Montag. Dieser fiel dann zufällig auf den Pfingstmontag.

Ist es rechtens, dass der Pfingstmontag nicht vergütet wurde( so, als wäre das der freie Tag in der Woche gewesen)? Dienstag bis Samstag wurden als Urlaubstage verbucht. Stimmt das so?

Wer kennt sich aus?

MfG Amsterdam

Hallo,

also bei Wiki steht unter „Zuschlag für Feiertage,…“
Mit dem Zuschlag zum Grundlohn soll die Leistung des Arbeitnehmers zu Zeiten, an denen die Mehrheit der Beschäftigten arbeitsfrei hat, finanziell vom Arbeitgeber honoriert werden.

Unter „Urlaubszuschlag“ gibt es leider keinen Eintrag bei Wiki!
Da wird einem nur als Alternative „Urlaubsziel“ angeboten.

16BIT

huhu,

Bei Kirchlichen Feiertagen bekommen nur die Vergütung die in der Kirche sind.

Nö quatsch, Feiertage Zählen in der Regel als normaler Arbeitstag.

Hi,

Feiertage Zählen in der Regel als normaler
Arbeitstag.

Wenn aber der Montag grundsätzlich frei ist, dann hat der AN beim Pfingstmontag schlicht Pech gehabt.

Wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt, dann bekommt man den ja auch nicht bezahlt.

Grüßle,
Tinchen