Meine Firma möchte auf dem Gelände einen Fahnenmast stellen. Fallen dafür Steuern an? Habe sowas gehört.
Meiner Meinung nach fallen Steuern beim Kauf des Fahnenmasten an.
Wenn dann der eigene Fahnenmast auf dem eigenen Gelände aufgestellt wird, wofür sollen dann noch Steuern anfallen?
Das die Aufstellung ab einer bestimmten Höhe (meiner Meinung nach ab 5 m) baubewilligungspflichtig ist, ist klar.
Möglicherweise fallen auf öffentlichem Gelände Gebühren an, was aber wiederum von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein kann.
(Mit Gesetzestexten kann ich meine Aussagen leider nicht unterlegen).
Viele Grüße
Andreas Kurzhals
Meine Firma möchte auf dem Gelände einen Fahnenmast stellen.
Fallen dafür Steuern an? Habe sowas gehört.