Muss Fußgängerweg - nicht Gehsteig am Straßenrand - geräumt werden?

Hallo,

zwischen zwei privaten Grundstücken verläuft ein schmaler Streifen Gemeindegrund. Dieser ist mit dem Fußgänger-Schild Nr. 239 gekennzeichnet (rund, Mutter und Kind auf blauem Grund). Von der Gemeinde wurde dieser Weg mit Kiesel aufgeschüttet.
Wer muss diesen Weg vom Schnee befreien?
Er verläuft nicht als Gehweg (Trottoir) an einer Straße. Müssen die privaten Anlieger trotzdem räumen? Oder muss das die Gemeinde übernehmen?
Vielen Dank für zuverlässige und sichere Tips.

Sabine

Servus,

das betrifft Landes- und Kommunalrecht und lässt sich nicht beantworten, wenn nicht bekannt ist, in welcher Gemeinde der Weg liegt.

Schöne Grüße

MM

Die bekommst Du nur von deiner Gemeinde bzw. nach einem Blick in die Gemeindesatzung unter Stichwort „Räum- und Streupflicht“.

Ob das Gemeindeland ist, wäre unwichtig, das ist der Bürgersteig vor deinem Gartenzaun auch. Und trotzdem musst Du in der Regel den Bürgersteig fegen und streuen.
Und wenn dein Grundstück an mehreren Straßen liegt, auch an mehreren Bürgersteigen oder Wegen.

Und wenn grundsätzlich Streu- und Räumpflicht besteht, es aber 2 Anlieger gibt, dann müssen auch beide das machen, je bis zur Hälfte des Weges(oder nach interner Absprache)

MfG
duck313