Muss Garantiegeber bei hohem Ölverbrauch zahlen?

Hallo,

habe zwei Fragen zu folgendem Fall:

Für ein Premium-Fahrzeug wird im sechsten Betriebsjahr bei 100.000 km eine Garantieversicherung abgeschlossen. Es handelt sich um eine Funktionsgarantie, u. a. für den Motor, ausgenommen Dichtungen. Es gibt keine Sachmängelhaftung, da das Fahrzeug vom derzeitigen Fahrer bereits vor über 5 Jahren als Neuwagen gekauft wurde.

Das Fahrzeug hat eine Motorölmenge von 5 Litern und ein Wechselintervall von 25.0000 km. Es hat einen derart hohen Ölverbrauch, dass der Fahrer zwischen den Inspektionen 5 mal je 1 Liter Öl nachfüllen muss, d. h. es werden 0,25 Liter auf 1000 km verbraucht und die Menge des zwischen den Inspektionen nachzufüllenden Öls entspricht dem Gesamtinhalt des Motoröltanks.

Der Fahrzeughersteller erzählt etwas von Herstellungstoleranzen, im Rahmen derer 1 Liter auf 1000 km normal wäre.

Nun die Fragen:

  1. Ist die Angabe des Herstellers rechtlich bindend für Fahrer und Versicherer, sodass kein Anspruch auf Leistung besteht oder gibt es Urteile, wieviel Öl das Fahrzeug verbrauchen darf, falls ein solcher Mangel überhaupt unter die Leistungspflicht einer FUNKTIONSgarantie fällt?

  2. Sollte der Versicherer zur Leistung verpflichtet sein, kann es ja passieren, dass nach dem Zerlegen des Motors eine defekte oder verschlissene Dichtung als Ursache diagnostiziert wird. Meines Wissens darf der Versicherer dann vom Fahrer keinen Schadensersatz für die bis dahin geleistete Zahlung der Prüfkosten verlangen, da der Fahrer diese Kosten nicht vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Darf der Versicherer hingegen verlangen, dass der Fahrer für die Prüfarbeiten von vorherein in Vorlage tritt, bis der Fehler gefunden ist, bevor der Versicherer für den Fall, es sei keine Dichtung die Ursache, rückwirkend für den Schaden eintritt?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

Gruß

Martin

Hai!

Der Fahrzeughersteller erzählt etwas von
Herstellungstoleranzen, im Rahmen derer 1 Liter auf 1000 km
normal wäre.

Das gilt zwar immer noch ist für heutige moderne Fahrzeuge aber zu viel,
0,25l ist hingegen durchaus im normalen Bereich. Solange der Wagen
kein Öl verliert (Fleck unter dem Fahrzeug) und er durch die
Abgasprüfung kommt ist das sicher nicht zu beanstanden.

Der Plem

Hallo Plem,

meiner Meinung nach kann trotz eines angeblich normalen Verbrauchs von 0,25 l nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass ein Mangel zu Grunde liegt, selbst wenn die Folge des Mangels, nämlich der Verbrauch nicht zu beanstanden wäre. Baugleiche Vergleichsfahrzeuge verbrauchen im beschriebenen Fall erheblich weniger Öl, was zum einen auf einen Mangel hinweisen könnte und zum anderen eine erhebliche Abweichung von der Norm für diesen Fahrzeugtyp aufzeigt.

Hat der Versicherer das Recht, allein aufgrund einer nicht zu beanstandenden Folge eines vermuteten Mangels die Zahlung der Fahrzeugprüfung zu verweigern? Der Kunde ist doch auch zur Schadensminderung verpflichtet, zumal sich der Verbrauch bei Vorliegen eines Mangels erhöhen könnte und ein akuter Handlungsbedarf womöglich erst nach Ablauf der Garantie eintritt, sodass der Kunde dann auf den Kosten sitzen bleiben würde.

Wie sieht es da aus?

Gruß

Martin

Hallo!

Ein Otto- oder Dieselmotor muss prinzipbedingt Motoröl verbrauchen. Ist über einen längeren Zeitraum kein Ölverbrauch feststellbar, liegt es an der Messmethode, die vom Flüssigkeitsstand am Ölpeilstab irrig davon ausgeht, es handele sich um reines Motoröl. Je nach Betriebsbedingungen, insbesondere beim Kurzstreckenbetrieb, kann Treibstoff und Wasser ins Öl gelangen. Deshalb glauben viele Leute, ihr Motor würde überhaupt kein Öl verbrauchen. Manche behaupten sogar, es würde immer mehr. Tatsächlich kann es passieren, dass der am Ölpeilstab gesehene Flüssigkeitsstand steigt. Das ist dann der Stand eines Öl-Treibstoff-Wasser-Gemischs.

Baugleiche Vergleichsfahrzeuge verbrauchen im beschriebenen
Fall erheblich weniger Öl, was zum einen auf einen Mangel
hinweisen könnte…

Es gibt unvermeidlich Fertigungstoleranzen, verschiedene Ölsorten und insbesondere verschiedene Betriebsbedingungen. Ein Ölverbrauch von 0,25 l/1000 km ist dabei sowas von normal und gering, dass absolut nichts auf einen Mangel hindeutet.

Wenn’s dir Spaß macht, kannst du einige möglichst realistische Annahmen zu den Betriebsbedingungen zugrunde legen und rechnen. Z. B.: 1.000 km dividiert durch eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 60 km/h. Ergibt die Betriebsstunden. Multipliziere mit 60 und nehme 2.000 Umdrehungen pro Minute an. Dann weißt du, wie oft sich die Kurbelwelle gedreht hat. Das Ergebnis multipliziert mit der Anzahl der Zylinder ergibt die Gesamtzahl der Hübe. Den Ölverbrauch in Litern dividierst du durch die Gesamtzahl der Hübe. Dann hast du das in einem einzelnen Zylinder pro Hub abhanden gekommene Ölvolumen. Das Ergebnis wird sich im Bereich von Bruchteilen eines Mikroliters bewegen - homöopathische Mengen, aber kein Mangel.

Hat der Versicherer das Recht, allein aufgrund einer nicht zu
beanstandenden Folge eines vermuteten Mangels die Zahlung der
Fahrzeugprüfung zu verweigern?

Die Vermutung ist durch nichts belegt. Die Vermutung eines Mangels ist deshalb abwegig.

Was ergibt die Abgasuntersuchung bei warmem Motor? Mit Messwerten kann man etwas anfangen.

Gruß
Wolfgang