Eheleute haben das Grundstuck mit Baugenemigung und Hausprojekt von Architekturbüro gekauft, der durch Teilung eines bestehenden Grundstucks erstanden ist.Später hat der Besitzer den Rest von Gr-ck mit dem Haus andasselbe Architeckturbüro verkauft.Das Haus wurde später abgerissen, damit auf dem Gr-ck neues Haus gebaut werden kann.
Bei ihnen taucht plöztlich ein Versicherungsagent auf,der behauptet,sie sollten die Gebäudeversicherung des Vorbesitzers übernehmen,da sie ihre Kündigungsfrist verpasst hätten.
Stimmt dass?
Stimmt dass?
Höchstwahrscheinlich ja. Ein Sonderkündigunsgrecht besteht, aber da gibt es eine Frist einzuhalten.
hi,
WENN die sonderfrist zur kündigung der versicherung des voreigentümers verstrichen ist und nicht gekündigt wurde - ja.
dann tritt der nachfolgende eigentümer erstmal in rechte und pflichten der bestehenden versicherung ein (die er natürlich gem. der vertragliche vereinbarten fristten kündigen kann).
offener punkt für mich wäre eher, ob die versicherung noch aufrecht erhalten werden kann/muß, wenn das zu versichernde objekt gar nicht mehr existiert, da abgerissen. hier sollte ein tiefer blick in die versicherungsbedingungen abhilfe schaffen können.
saludos, borito
Höchstwahrscheinlich ja. Ein Sonderkündigunsgrecht besteht,
aber da gibt es eine Frist einzuhalten.
Die Frist (1 Monat) beginnt aber erst dann zu laufen, wenn der Käufer Kenntnis über die bestehende Versicherung erlangt.
ich bin mir nicht zu 100% sicher, aber ich glaube die 4 Wochen beginnen bei Eigentumsumschreibung.