Muss gegenseite vertrag einhalten?

hallo, ich habe eine frage zu zusatzvereinbarungen von mietverträgen.
wenn dort steht das die wohnung neu renoviert und gereinigt (bäder, küche, garnituren, türen entkalkt) übergeben wurde und ebenso zurück gegeben werden muss, dies aber nicht der fall war und die wohnung lediglich besenrein und weiß (aber sichtbar nicht neu) gestrichen wurde. muss dann beim auszug trotzdem die vereinbarung eingehalten werden? wenn der vertrag doch von anfang an nicht eingehalten wurde, dann kann man das ja von der gegenpartei auch nicht verlangen oder? bin mal gespannt auf euren antworten. lg

Grundsätzlich müssen beide Seiten sich an die Vereinbarungen halten. Hier wird es aber schwierig sein, beim Auszug zu beweisen, dass die Wohnung nicht renoviert war, wenn man beim Einzug unterschrieben hat, dass man sie renoviert übernommen hat.