Muss Gegenstand bei Versicherung bleiben?

Person A schickt der Haftpflichtversicherung nach Aufforderung den beschädigten Gegenstand, den Person B versehentlich beschädigt hat.
Versicherung übernimmt anteilig die Kosten der Sache (diese kann von dem Geld aber nicht neu gekauft werden -> zu teuer). Darf die Versicherung den Gegenstand behalten?

Versicherung übernimmt anteilig die Kosten der Sache (diese
kann von dem Geld aber nicht neu gekauft werden -> zu teuer).
Darf die Versicherung den Gegenstand behalten?

Beim Schadensersatz soll der Kunde nach Erhalt der Entschädigung nicht besser gestellt sein, als vor dem Schaden. Deswegen wird nur Zeitwert erstattet (egal ob die Versicherung zahlt oder der Schädiger). Ist der Zeitwert ersetzt worden, kann die Versicherung den beschädigten Gegenstand einbehalten. Oft wird das auch so gemacht, weil die Gesellschaft den Umstand der Rücksendung nicht auf sich nehmen will.

Hallo,

ich muss Nordlicht widersprechen: nein, der Versicherer darf den Gegenstand grundsätzlich NICHT einbehalten, denn das Eigentum an der Sache wurde nicht übertragen (es sei denn, im Zuge der Übersendung wurde so etwas vereinbart).

Der VR muss die Sache also wieder zurückgeben, darf aber dann den Restwert anrechnen, d. h. ggf. auch einen Teilbetrag zurückfordern.

Grüße, M