Muß ein Verein, der gemeinnützig sein möchte, zwingend
Kassenprüfer wählen? Und wenn ja, wo findet steht diese Vorgabe?
[Hintergrund: Wenn ein Verein noch wenig Mitglieder hat, könnte es Schwierigkeiten geben, jemand zu finden, der diese Aufgabe übernehmen möchte. Da wäre es ja aus Laien-Sicht sinnvoll, wenn die Satzung eine kann-Formulierung beinhalten würde, also z.B. die MV kann zwei Kassenprüfer wählen…]
also ein Verein braucht sich keine verpflichtende Kassenprüfung in die Satzung zu schreiben. Wenn kein Kassenprüfung vorgesehen ist, braucht man auch niemand zu wählen.
Wenn man sich in der Satzung des Vereines den Spielraum lässt, muss man keine Kassenprüfer wählen.
Ein Quelle hierzu ist, dass es im BGB nichts dazu steht. Und was nicht verlangt wird, braucht man auch nicht zu machen.
Wenn man sich in der Satzung des Vereines den Spielraum lässt,
muss man keine Kassenprüfer wählen.
Komisch.
Es handelt sich doch um das Geld der Mitglieder. Es muß doch in deren Interesse sein, Ein- und Ausgaben und die ordnungsgemäße Buchführung zu prüfen.
Ich verstehe die Vorbehalte nicht.
Das Problem besteht darin, bei einem noch sehr kleinen Verein
jemanden zu finden, der die Aufgabe übernimmt.
Bei einem kleinen Verein gibt es wahrscheinlich wenig Kontobewegungen und wenig zu prüfen.
Und dafür findet sich niemand?
Faule, desinteressierte Vereinsmitglieder, sage ich.