Muss Gewerbeschein anmelden?

Hallo,

Die Frage ist: Muss Herr A Gewerbeschein anmelden?

Herr B hat ein GmbH für IT (Computerinstall., Webseiten-Erstellen, WLan einrichten, Fehler,-Virussuchen etc.)

Herr B hat Herr A gefragt, ob er ihm zuarbeiten möchte. Herr A würde z.B. eine Webseite erstellen oder z.B. beim Kunde Windows installieren. Die Rechnung würde Herr A bei Herr B einreichen, Herr B reicht die Rechnung an den Kunden weiter.

Herr A macht diese nur nebenberuflich. Beim FA muss er anmelden, ist ja klar. Aber Herr B hat Herrn A geraten vorerst kein Gewerbeschein holen, sondern als Freiberufler zu arbeiten. Ist es richtig?

Danke voraus
Viele Grüße
andrea

Kommt auf die Tätigkeit an

Die Frage ist: Muss Herr A Gewerbeschein anmelden?
anmelden, ist ja klar. Aber Herr B hat Herrn A geraten vorerst
kein Gewerbeschein holen, sondern als Freiberufler zu
arbeiten.

Die Entscheidung ob eine Gewerbeanmeldung erfo. ist oder nicht (freiberufliche Tätigkeit) hängt von der Tätigkeit ab und nicht vom Geschäftsumfang. Das Finanzamt kennt Listen von freiberuflichen Tätigkeiten.

Gruß

Stefan

Bei den genannten Tätigkeiten: ja
Hi !

Das Gewerbeamt unterscheidet die Gewerbe nicht nach dem Umfang der Tätigkeiten. Da hier ein Portfolio unterschiedlichster IT-Dienstleistungen angeboten wird, liegt ein Gewerbe vor, welches auch anzumelden ist.

Steuerrechtlich wird es sich um „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ handeln.

Sollten noch Fragen zur Umsatzsteuer auftauchen, passen diese sicherlich besser in das Brett „Steuern“.

BARUL76

Vielen Dank!

Das heißt, am besten bei FA auf die Liste schauen.

Viele Grüße
andrea

Naja, das kanst Du dir eigtl. schenken. Windows installieren oder Computer reparieren ist 100% eine gewerbliche Tätigkeit.

Bei Webseiten könnte man sich noch streien ob es künstlerisch ist, das ist aber im allgemeinen nicht so, da der „Künstler“ nicht freie Hand hat sondern nach Kundenauftrag entwickelt. Also auch Gewerbe.

Gruß

Jörg

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