Muss ggf. der Master für eine Laufbahn im Geh. Beamtendienst zurückgegeben werden?

Hallo, ich habe von einem Fall gehört, dass angeblich für eine Karriere im geh.Beamtendienst der Masterabschluss zurückgegeben/ aberkannt werden musste. Kann das sein, vielleicht, da man eigentlich für den höheren Dienst qualifiziert ist? Es geht um den Master of Public Administration, also schon um einen speziellen Abschluss für die Verwaltung. Oder ist das Quatsch?

Ja, das ist Quatsch.

Der Quatsch der Woche. Und es ist erst Mittwoch :smiley:

Das ist ein sehr quatschiger Fall, von dem Du gehört hast.
Einen erworbenen Abschluss muss man für gar keine Beschäftigung abgeben. Den hat man halt und behält ihn auch tunlichst.

Derzeit ist es leider bei vielen Behörden so, dass sich auf Stellen im gehobenen Dienst auch viele Master-Absolventen bewerben. Beispiel: Volljuristen, aber auch Leute mit einem Abschluss wie du ihn hast. Und dreimal dürfen wir raten, was passiert, wenn diese mit E9 oder E10 da sitzen. Die sagen: „Jetzt bin ich drin, jetzt will ich möglichst schnell in den höheren Dienst.“ Dass man sich eben auf eine Stelle im gehobenen Dienst beworben hat und dass man bei einer Stellenausschreibung im höheren Dienst eine vollkommen andere Konkurrenzsituation hat (wahrscheinlich wäre man gar nicht eingeladen worden), spielt für die Leute oftmals keine Rolle.

Und so werden teilweise die Personalabteilung von internen Leuten regelrecht belagert. Einige Bewerber verschweigen sogar ihren Master bei der Bewerbung. Und in den Fachabteilungen sind sich die Leute dann manchmal sogar zu schade, Drecksarbeit zu verrichten.

Die Reaktion der Behörden ist dann, dass Master-Inhaber nicht mehr gerne gesehen sind, wenn eine Stelle im gehobenen Dienst ausgeschrieben wird. Man zwingt die Bewerber dann teilweise dazu, ihre Abschlüsse vollständig anzugeben (mE zulässig), teilweise gab es aber auch schon Vorstöße, Masterabsolventen auszusieben (Überqualifikation). Das ist rechtlich gesehen heikel, da man ja auch einen Bachelor hat.

Vermutlich steckt dieser Aspekt hinter dem Gerücht, dass du gehört hast. Der Hintergrund deiner Frage ist mir aber nicht so ganz klar, wer studiert denn einfach so MPA? Da bist du doch meistens schon im gehobenen Dienst. Und wenn man auf eigene Faust diesen Master macht, muss man sich eben auf eine extern ausgeschriebene Stelle bewerben.

Hallo,
die Antwort von Ultra trifft es schon ganz gut:
Seit der Einführung des Bologna-Prozesses und seine „Übersetzung“ auf die beiden Laufbahngruppen des geh. und höheren Dienstes gibt es dank der allzu leichtfertigen „Masterschwemme“ und dem katastrophalen Zuschnitt des gemeinen Bachelor-Studiums ein regelrechtes Überangebot an diesen Absolventen gepaart mit der Krux, dass viele dieser einen Master „in irgendeiner Fachrichtung“ gemacht haben, die Laufbahngruppen bis auf die des einschlägigen technischen Dienstes diese aber gar nicht explizit kennen.

Das führt naturgemäß zu einer völligen Verzerrung der Laufbahnverordnung. Das Krönchen obendrauf ist die zurzeit kurz vor dem Abschluss stehende „Ausmerzung“ des geh. und des höheren Dienstes ingesamt durch die Einführung der beiden neuen „Einstiegsämter der Laufbahngruppe 2“ wie zB in NRW. Hier ist in Konkurrenzsituationen ein Master immer dann fatal, wenn dem in Konkurrenz massenhaft Bewerber mit deutlich mehr Berufserfahrung und Titeln bzw. Abschlüssen stehen, die es im heutigen Sinne gar nicht mehr gibt (wie zB den „gemeinen Dipl.Ing“). Das führt zu deutlicher Missgunst und massiven Konkurrenzproblemen im Mitarbeiterkreis. Deshalb meiden tatsächlich viele Behörden die Einstellung eines „Masters“ für den ehemaligen gehobenen Dienst in der Kenntnis, dass sie ihn entweder sehr schnell durch Beförderung oder „Wegbewerbung“ wieder los sind oder dank seiner - derzeit nicht benötigten - Qualifikation auch nicht wieder loswerden, wenn man eine neue Stelle mit entsprechenden Vorausstzungen ausschreibt und eigentlich jemand mit Berufserfahrung braucht.

„Zurückgeben“ muss man seinen Master aber auf keinen Fall und es kommt auch nicht gut an, den mal ebend aus dem Hut zu zaubern, wenn er ganz nützlich ist.

Gruß vom
Schnabel