HAllo, nehmen wir mal an ein Abeitnehmer wird krank, meldet die Arbeitsunfähigkeit sofort seinen Arbeitgeber.
Damit ist der unverzüglichen Mitteilungspflicht von Atbeitsverhinderung genüge getan.
Der AG verlangt aber auch nach dem Grund der Arbeitsunfähigkeit.
Ist der AN verpflichtet den Grund mitzuteilen ?
Es geht den AG doch im Grunde nichts an, wenn der AN z. B. an Härmoiden leidet.
Weiß einer was definitives dazu ?
Evt. mit Angabe von Literatur oder § .
Grüße
Hallo,
erst mal musste ich etwas schmunzeln - was bitteschön sind „Härmoiden“?? -
jetzt aber ernst - natürlich geht es den Arbeitgeber grundsätzlich nix an, warum sein Arbeitnehmer krank ist, aber es gibt Ausnahmen - so z.B. bei einem Arbeitsunfall oder bei einer meldepflichtigen ( beim Gesundheitsamt) Erkrankung und, aber ganz weit gefasst, wenn es um die
Betriebliche Wiedereingliederung geht. In jedem Falle aber, kommt dann die Info von „draußen“, darf also nicht vom Arbeitgeber verlangt werden.
Fazit - im Normalfall hat den Arbeitgeber der Grund für die Arbeitsunfähigkeit nicht zu interessieren.
Gruss
Czauderna
Weiß einer was definitives dazu ?
Evt. mit Angabe von Literatur oder § .
Hallo,
du suchst nach § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz.
Von Mitteilungspflicht über die Art der Erkrankung steht da nichts.
Gruß
smalbop
Hallo,
Der AG verlangt aber auch nach dem Grund der
Arbeitsunfähigkeit.
krankheitsbedingt…
Welche Krankheit geht ihn nichts an.
Gruß
S.J.