HAllo, nehmen wir mal an ein Abeitnehmer wird krank, meldet die Arbeitsunfähigkeit sofort seinen Arbeitgeber.
Damit ist der unverzüglichen Mitteilungspflicht von Atbeitsverhinderung genüge getan.
Der AG verlangt aber auch nach dem Grund der Arbeitsunfähigkeit.
Ist der AN verpflichtet den Grund mitzuteilen ?
Es geht den AG doch im Grunde nichts an, wenn der AN z. B. an Härmoiden leidet.
Weiß einer was definitives dazu ?
Evt. mit Angabe von Literatur oder § .
Grüße