ich habe verschiedene Informationen darueber gefunden ob eine Kfz-Haftpflichversicherung bei Unfaellen im Winter (bei winterlichen Wetterverhaeltnissen) (voll) bezahlen muss:
Der erste Artikel laesst darauf schliessen dass nur der Schaden am eigenen Kfz. nicht beglichen wird:
Beide. Der Fremdschaden wird auf jeden Fall beglichen, bei grober Fahrlässigkeit kann der Verursacher in Regress genommen werden. bei der Kasko kann es bei grober Fahrlässigkeit zu Leistungsausschlüssen kommen.
Es gibt bestimmte Tatbestände, bei deren Vorliegen die
Versicherung Regress nehmen darf.
Ist dies der Fall falls ein Autofahrer sich nichts anderes vorzuwerfen hat als mit Sommerreifen bei winterlichtem Wetter gefahren zu sein und einen Unfall verursacht zu haben? D.h. mit angepasster Geschwindigkeit usw.
Muss die Versicherung beweisen dass der Unfall mit Winterreifen nicht stattgefunden haette?
Es gibt bestimmte Tatbestände, bei deren Vorliegen die
Versicherung Regress nehmen darf.
Das ist richtig. Im Außenverhältnis muss der Kfz-VR einem Geschädigten so gut wie immer den entstandenen Schaden erstatten. Im Innenverhältnis kann er diese Summe vom VN zurückfordern (Regress). Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der VR leistungsfrei geworden ist. Auf deutsch heisst das: Fährt ein VN mit Sommerreifen (was unter Umständen als grob fahrlässig angesehen werden kann, aber nicht muss) und verursacht dadurch einen Schaden, so ist der Haftpflichtversicherer verpflichtet den Schaden des Geschädigten zu erstatten. Diesen kann er vom VN jedoch NICHT zurückfordern, da der Einwand der groben Fahrlässigkeit bei der Haftpflichtversicherung nicht angewendet werden kann. Auch der Einwand der Gefahrerhöhung ist im Regelfall nicht möglich, da diese eine Dauerhaftigkeit erfordert.
Im Bezug auf die Kaskoversicherung sieht es dagegen so aus wie von Nordlicht beschrieben. Hier kann ein grob fahrlässiges Verhalten des VN zur völligen (altes Recht) bzw. anteiligen Leistungsfreiheit (neues Recht) des VR führen.
Ist dies der Fall falls ein Autofahrer sich nichts anderes
vorzuwerfen hat als mit Sommerreifen bei winterlichtem Wetter
gefahren zu sein und einen Unfall verursacht zu haben? D.h.
mit angepasster Geschwindigkeit usw.
Das alleinige Fahren bei winterlichem Wetter mit Sommerreifen ist noch nicht grob fahrlässig. Bei Glatteis oder geschlossener Schneedecke dürfte es aber so sein. Will man seinen Kaskoschutz also nicht riskieren, so sollte man lieber Winterreifen aufziehen.
Muss die Versicherung beweisen dass der Unfall mit
Winterreifen nicht stattgefunden haette?
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, weil der Kaskoversicherer sich weigert den Schaden wegen grober Fahrlässigkeit zu ersetzen, so muss er beweisen, dass diese vorgelegen hat. Soweit sollte man es aber lieber nicht kommen lassen.
Fazit: Wer eine alte Karre fährt und lediglich eine Haftpflichtversicherung für sein Kfz abgeschlossen hat, der kann im Bezug auf seinen Versicherungsschutz auch mit Sommerreifen fahren.
Fazit: Wer eine alte Karre fährt und lediglich eine
Haftpflichtversicherung für sein Kfz abgeschlossen hat, der
kann im Bezug auf seinen Versicherungsschutz auch mit
Sommerreifen fahren.
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Ich rate niemandem im Winter mit Sommerreifen zu fahren! Allein schon strafrechtlich kann das böse Folgen haben, wenn es durch die Sommerreifen zu einem Unfall, evtl. sogar mit Todesfolge kommt. Von der Gefahr für’s eigene Leben mal ganz zu schweigen.