Da dieser Fall etwas kompliziert ist, beschreibe ich ihn ausführlich.
Eine Bekannte, ich nenne sie Rosa war in einem befristeten Arbeitsverhältnis, dass vertragsgemäß am 31.10.2013 endete. Zu dieser Zeit war Rosa (arbeitsunfähig mit AU). Sie meldete sich rechtzeitig arbeitslos. Da sie erst am 1.11.2013 die Krankschreibung verlängern ließ, weigerte sich die Krankenversicherung Krankengeld zu zahlen. Durch diese hin- und her wurde erst im Januar 2014 Hartz IV beantragt und bewilligt. Arbeitslosengeld wurde verwehrt, da sie krank und damit nicht vermittelbar war. Das Jobcenter versuchte Rosa zur Rückzahlung zu verpflichten, weil sie keine Krankengeld bekam. Das konnte aber mit Hilfe eines Anwaltes abgewehrt werden. Soweit zur Vorgeschichte.
Rosa hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der sie im Oktober 2014 einen Antrag auf die Rente stellte. Da Rosa nicht in der Lage war (Angstzustände), die Wohnung für einen Gutachterbesuch zu verlassen, zog sich die Entscheidung hin bis Januar 2016. Denn zwischenzeitlich hatte Rosa eine Therapeutin gefunden, die auch Hausbesuche macht. Diese ist Diplompsychologin und hat nach ein paar Therapiesitzungen ein Gutachten geschrieben, dass die Versicherung anerkannt hat.
Die Versicherung wird ab 1.2.2016 eine monatliche Rente auszahlen und für die vergangene Zeit einen größeren Betrag nachzahlen.
Damit ist Rosa ab Februar nicht mehr hilfebedürftig.
Nun die Fragen:
In welcher Form sollte Rosa dem Jobcenter mitteilen, dass sie ab Februar 2016 keine Leistungen mehr beziehen braucht?
Kann das Jobcenter von der Nachzahlung ihre bisher gezahlten Leistungen zurückverlangen?
Muss Rosa sich wieder bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden?
KV muss sie selbst zahlen, aber was ist mit der Rentenversicherung?
Gibt es noch etwas, was Rosa unbedingt beachten, machen oder vermeiden sollte?