Nach der Trennung zog der Noch-Ehemann aus dem Haus aus, das zu je 1/4 der Schwiegermutter, dem Schwiegervater, der Noch-Ehefrau und dem Noch-Ehemann gehört. Noch während der Trennungsphase zog der neue Freund der Noch-Ehefrau ein. Der Noch-Ehemann wurde weder informiert noch gefragt. Darf der neue Freund ohne weiteres einziehen und wenn ja, muss er Miete zahlen gegenüber dem Noch-Ehemann?
Guten Abend!
Versuch, den Sachverhalt etwas deutlicher darzustellen:
Die vormals eheliche Wohnung bewohnt die in Trennung lebende Ehefrau allein, übt allein das Hausrecht aus. Sie ist nicht Mieterin, sondern Miteigentümerin. Wenn das so stimmt, kann sie in ihre Wohnung aufnehmen, wen sie möchte.
Gruß
Wolfgang
Guten Abend!
(1.) Darf der neue Freund ohne weiteres einziehen und wenn ja,
(2.) muss er Miete zahlen gegenüber dem Noch-Ehemann?
Das waren doch jetzt 2 Fragen!
Versuch, den Sachverhalt etwas deutlicher darzustellen:
Die vormals eheliche Wohnung bewohnt die in Trennung lebende
Ehefrau allein, übt allein das Hausrecht aus. Sie ist nicht
Mieterin, sondern Miteigentümerin. Wenn das so stimmt, kann
sie in ihre Wohnung aufnehmen, wen sie möchte.
Eine wäre damit wohl beantwortet.
Greetz
Der Kater
Hallo!
(1.) Darf der neue Freund ohne weiteres einziehen und wenn ja,
(2.) muss er Miete zahlen gegenüber dem Noch-Ehemann?Das waren doch jetzt 2 Fragen!
Die in Trennung von ihrem Mann lebende Frau holt sich ihren Liebhaber/neuen Lebensgefährten in ihre Wohnung. Darf sie und muß vorher niemanden um Genehmigung bitten. Irgendwelche Zahlungspflichten an ihren (Noch-)Ehemann ergeben sich daraus nicht.
4 Eigentümer in selbst genutzter Immobilie. Existieren für den Fall, daß einer aussteigen will/muß, vertragliche Regelungen? An seinem Eigentumsanteil kann der ausgezogene Ehemann kein Interesse haben. Er kann es nicht nutzen, kann es nicht anderweitig vermieten, wird neben den 3 anderen Eigentümern keinen Käufer finden, hat nichts zu melden, weil er bei allen Anliegen überstimmt wird, übt kein Hausrecht aus, hat im Zweifel nicht einmal Zutritt, muß aber zahlen, wenn Kosten für z. B. Instandhaltung entstehen.
Dem Ursprungsposting ist zu entnehmen, daß es sich bei den 3 anderen Eigentümern um die (Noch-)Ehefrau und ihre Eltern handelt. In solcher Konstellation wird der ausgezogene Ehemann in der Eigentümergemeinschaft vorhersehbar nicht glücklich.
Die eleganteste und auf Dauer einzig tragfähige Möglichkeit besteht darin, daß einer der anderen oder alle anderen Eigentümer den Eigentumsanteil des 4. Eigentümers kaufen. Dies schnellstmöglich zu realisieren, liegt im gemeinsamen Interesse der Beteiligten. Dieser Weg ist nur dann einfach, wenn es mit Vernunft zugeht und keiner der Beteiligten versucht, mit der Lösung noch andere Süppchen zu kochen.
Scheidet dieser Weg aus irgendwelchen Gründen aus, müßte der 4. Eigentümer, also der ausgezogene (Noch-)Ehemann, seinen finanziellen Verpflichtungen aus dem Eigentum unverändert nachkommen und müßte dafür mit einer regelmäßigen Zahlung angemessener Höhe entschädigt werden. Die Höhe des Betrags hätte aber nichts damit zu tun, ob die (Noch-)Ehefrau alleine lebt, ob sie sich mit nur einem Liebhaber zufrieden gibt oder ein Dutzend bevorzugt.
Das ursächliche Problem ist mit juristischen Mitteln nicht zu lösen, wenn man vom Gang zum Notar für die Übertragung von Eigentumsanteilen absieht. Das Problem/die Herausforderung liegt vielmehr darin, Rosenkriegszustände zu vermeiden, die geradezu greifbar in der Luft liegen. Vor Jahr und Tag hab ich aber dies und das am Dachausbau und am Carport gemacht, will dafür Lohn haben … oder ich hab’ mehr verdient und mehr bezahlt - so ähnlich werden von vornherein aussichtlose Stellungen für einen zermürbenden Nervenkrieg aufgebaut. Das grotesk abwegige Ansinnen des ausgezogenen Ehemannes, beim Einzug des Liebhabers der (Noch-)Ehefrau um Genehmigung gefragt werden zu wollen, gehört in diese Kategorie, mit der letzte Reste gegenseitiger Achtung zerstört werden. Bei Vermeidung solcher Aktionen, mit denen letztlich bloß Advokaten gefüttert werden, gibt es kein Problem.
Gruß
Wolfgang
Hi, ich habs zwar nicht ganz verstanden aber schon für den Umfang von mir ein *…
Ich hab mich halt gefragt, ob nicht jemand, der seiner Ex die Wohnung bereitwillig überlassen hat, von dieser Zusage abrücken kann, wenn auf einmal der neue Freund dazu kommt (mal abgesehn von irgendwelchen Mehrheits-Besitz-Verhältnissen)?
Bzw. in diesem Fall halt für seine 25% dann entschädigt werden will. Könnten denn tatsächlich die anderen 75% entscheiden, dass sein „Erzfeind“ (vielleicht z.B. sogar noch ohne Nebenkosten zahlen zu müssen) kostenlos dort wohnen dürfte?
Greetz
Der Kater