Muss Hauseigentümer immer den neuen Hausanschluss bezahlen ?

Hallo
Folende Situation:Ort Sachsen -Anhalt Zielitz
Wasserrohrbruch-Wasserzweckverbandverband rückt an zur Reparatur.
Laut deren Aussagen muss der der Trinkwasseranschluss ( Nachrüsten VAS ) erneuert werden.
Nch § 12 Trinkwasserabgabensatzung der WWAZ muss diesen immer der Hauseigentümer bezahlen.
Kosten knappe 600,00 €.
Ist das immer so, gibt es da keine Ausnahmen wie in einem Fall der Havarie?
Danke schon mal voraus
bye

Hallo!

Dazu müsste man ja wissen wo der Rohrbruch war.
denn die Leitung liegt doch sicherlich auch dort in 2 Bereichen, privat auf Eigenland und öffentlich ab Grenze .

Das Stück auf Eigenland muss auch privat repariert oder ersetzt werden.
Das öffentliche Stück nicht. Wenn da etwas bricht muss es der Versorger selbst tragen.

Und Nachrüstung VAS (= Ventil-Anbohrschelle) ? Das ist im Bestand öffentlich und muss bei Schaden auch vom Versorger ersetzt werden.

Nur wenn man im Zuge der Reparatur neu an die Hauptleitung dran muss, dann wird man diese Pauschale für die Schellenarmatur mit dem Absperrschieber auch nochmals(oder erstmals) bezahlen müssen.
Es wird zwar vom Kunden bezahlt, aber geht in den Besitz des Versorgers über und wird zukünftig von ihm unterhalten und ggf. auch mal ersetzt.

In § 12 heißt es doch sinngemäß " bei Erstanschluss und Erneuerung"

MfG
duck313