Muß Hausratversicherung

auf Kostenvoranschlag abrechnen?

Hallo, vielleicht kann mir die o.g. Frage jemand beantworten!

Konkret geht es um einen Wasserschaden in der Küche, zu welchem die Versicherung eine Schadensregulierung zugesagt hatte. Nachdem meinerseits ein Kostenvoranschlag eingereicht worden war, ließ man mir ausrichten, dass ich die Originalrechnung bitte einreichen müsse, nachdem der Schaden behoben sei.

Finde ich recht unüblich.

Kann ich mich auf geltendes Recht berufen? Funktioniert das ähnlich wie bei einer Kfz.Vers.?
Was ist, wenn ich alles in Eigenleistung repariere? Bin ich es dann selbst Schuld und bekomme gar nichts?

Vielen Dank für ihre Bemühungen im Voraus

…Nachdem meinerseits ein Kostenvoranschlag eingereicht
worden war, ließ man mir ausrichten, dass ich die
Originalrechnung bitte einreichen müsse, nachdem der Schaden
behoben sei.

Finde ich recht unüblich.

Hallo,
das ist nicht unüblich, da die endgültige Rechnung möglicherweise vom KVA abweichen könnte.

Kann ich mich auf geltendes Recht berufen? Funktioniert das
ähnlich wie bei einer Kfz.Vers.?

Ich bin sicher, dass auch auf Basis des KVA abgerechnet werden kann, allerdings ohne MwSt.

Was ist, wenn ich alles in Eigenleistung repariere?
Bin ich es dann selbst Schuld und bekomme gar nichts?

Nein, nein, der Schaden wird schon ersetzt. Am besten, den Sachbearbeiter oder die betreuende Agentur anrufen und mit denen reden.
Bei Eigenleistung werden im Regelfalle die eingekauften Materialien + ein zu vereinbarender Stundensatz erstattet.

Vielen Dank für ihre Bemühungen im Voraus

Gerne
Gruß Keki

Hallo,

die Hausratversicherung muss den Schaden bezahlen, ob nun auf Rg oder KVA spielt eigentlich keine Rolle. Außer natürlich es gibt Zweifel hinsichtlich der S-Höhe, aber dann hätte man das vermutlich so gesagt.

Bei der Autoversicherung gibt es eine Regelung in den Bedingungen zur MwSt (siehe Keki), bei Hausrat bin ich das nicht sicher.

Grüße, M