Hallo, muß leider gegen meine Bauherrengemeinschaft klagen, weil sie mir etwas vorenthält. Wir haben natürlich einen Hausverwalter, der unsere Gemeinschaft nach außen vertritt. Gegen ihn als Vertreter der Bauherrengemeinschaft lief auch meine Klage. Nun verlangt das Gericht von mir die Mitgliederliste der Bauherrengemeinschaft, die der Hausverwalter besitzt. Ist er verpflichtet, mir diese Liste auszuhändigen oder muß ich zum Grundbuchamt gehen? Ich finde diesen Gerichtsbeschluß ja sowieso hahnebüchen. Es geht um ca. 240 Adressen. Weiß da jemand Rat?
Hallo,
der Hausverwalter als Vertreter der Gemeinschaft ist verpflichtet, eine Liste aller Mitglieder herauszugeben.
Wenn er sich weigert, kann gegen ihn im Wege einer Auskunftsklage geklagt werden.
Peter Heinz
Hallo Peter, habe mir so etwas gedacht. Natürlich muß ein wichtiger Grund vorliegen, denn sonst würde er ja wohl gegen Datenschutzgesetze handeln, und es kann sicher nicht jeder kommen und Daten verlangen. Aber wenn das Gericht die Daten von mir als Miteigentümer verlangt, ist das ja wohl ein wichtiger Grund. Ein Danke von Fritz
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Hallo,
oft sind solche Bauherrengemeinschaften in der rechtlichen Form einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) organisiert. Hierzu gibt es ein noch relativ neues höchstrichterliches Urteil, dass sich genau mit der Problematik der vielen Beteiligten der GbR, die oft nur Kapitalgeber sind, beschäftigt. Demnach ist es neuerdings entgegen der bisherigen Rechtsprechung und eigentlich auch der ausdrücklichen Gesetzeslage möglich, auch eine GbR als Gesamtheit zu verklagen. Wenn es sich also bei Dir um eine GbR handelt, solltest Du das Gericht darauf ansprechen.
Gruß vom Wiz
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Vielen Dank für die Ausksunft, Jörg! Es ist eine Bauherrengemeinschaft von 1984, da war das sicher noch nicht aktuell.
Kann schon aktuell sein. Es geht hier ja nur um Prozeßrecht, und da geht es nach dem Moment, in dem der Rechtsstreit anhängig wird. Wenn die Bauherrengemeinschaft - was üblich ist - also als GbR rechtlich konstruiert ist, könnte Dir der Hinweis die Pflicht zur Nennung aller Beteiligten u.U. ersparen (kommt hier natürlich auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an) und du könntest statt dessen einfach gegen die „Bauherrengemeinschaft von 1984 GbR“ klagen (auch wenn im BGB noch schon drin steht, dass GbRen nicht passiv legitimiert sind).
Gruß vom Wiz
Vielen Dank für die Ausksunft, Jörg! Es ist eine
Bauherrengemeinschaft von 1984, da war das sicher noch nicht
aktuell.
Jörg, das Gericht will von mir die Adressen, der Verwalter hat sie rauszurücken, wie ich hier erfahren habe, lasse mich mal weiter überraschen. Es ist nicht so einfach, an anderer Leute Geld ranzukommen, habe ich schon gemerkt. Danke!
Hallo,
der Hausverwalter als Vertreter der Gemeinschaft ist
verpflichtet, eine Liste aller Mitglieder herauszugeben.
Wenn er sich weigert, kann gegen ihn im Wege einer
Auskunftsklage geklagt werden.
Hallo Peter,
nachdem ich massiv Druck gemacht habe, ist mir die Liste heute zugefaxt worden. Euch allen ein Danke!