Muss ich 24 für meine Mutter Hartz4 aufkommen?

Meine Mutter ist momentan arbeitslos (bekommt Arbeitslosengeld), sie wohnt auf dem Land und hat wenig Aussichten auf einen Job. Nun möchte sie zu mir nach München ziehen, weil hier die Aussichten wesentlich besser sind. In München ist es aber sehr schwer eine Wohnung zu bekommen, vor allem wenn man keinen festen Job nachweisen kann. Sie muss auch daran denken, übergangsweise Hartz IV zu beantragen (bis sie einen Job hat).

Wenn ich nun die Selbstauskunft für sie ausfülle, und mich als Mieterin und sie als Bewohnerin in den Mietvertrag eintrage, wird mein Einkommen dann mit eingerechnet? Ich bin erst 24!

Bin für jede Hilfe sehr dankbar!

ihr würdet dann eine bedarfsgemeinschaft bilden und dein einkommen würde mit einfließen, dein alter spielt dabei keine rolle.

besser wäre ein pensionszimmer oder ähnliches für sie.

Ja
Ihr wäret dann eine Bedarfsgemeinschaft und werdet miteinander veranlagt.
Besser ist es, wenn deine Mutter eine eigene Wohnung nimmt. Dann hat sie den eigenen Haushalt. Aber vorsicht: Sie kann nicht einfach umziehen!
Davor mut das AfA angefragt werden. Das Dorf will sie b estimmt gern loswerden - man spart ja dadurch. Aber ob München sie haben will - München müsste ja zahlen!
Also vorher abklären. Und: in München wird SEHR STRENG entschieden, was Hartz4 anbelangt! Da wird sie auf dem Dorf humaner untergebracht sein - denke ich mal.
Umzug - mein Bauch sagt: nicht glücklich!
Viel Glück!

hallo,
die frage ist mit den gemachten angaben so nicht zu beantworten

  1. bekommt die mutter arbeitslosengeld I oder II
    2.sollte sie hartz 4 bekommen, darf sie nicht ohne weiteres umziehen. müsste die zustimmung der arge beantragen.
    zieht sie in eine abgeschlossene wohnung?
    wem gehört die wohnung? Anita?
    Soll eine gemeinsame wohnung bezogen werden oder die bisherige wohnung von anita gemeinsam bewohnt werden?
    dann ensteht eine bedarfsgemeinschaft. alles kompliziert.
    ist hier nicht üblich, aber weil alles so unklar beschrieben ist, würde ich auch eine telefonische auskunft geben

0911 790 3759
(bei abwesenheit notfalls auf ab sprechen.
telefonisch geht es besser

mit freundlichen grüßen
Horst Lukasczyk

Hallo,
es gibt das schöne Schild: Eltern haften für ihre Kinder und bei H4 auch umgekehrt.
Wie lange bekommt sie noch ALG1?
Wird es dann eine Badarfsgemeinschaft?
Oder zieht sie als Untermieterin ein?
Versuch doch eine Wohnung für sie zu finden.

Aber im Normalfall heisst es wie oben geschrieben.

Gruß

Ich denke mal du wohnst auch zur Miete.
Wenn dein Vermieter damit einverstanden ist kannst du sie bei Dir als Untermieterin einsetzen.
Wenn sie bei dir als Mitbewohnerin eingesetzt wird musst du auch vom Vermeiter das OK haben das wollen die vom Amt so, weil ja Wasser , und alle Abgaben durch 2. Geteilt wird und deine Mutter denn das Geld für Miete und Nebenkosten ja auch vom Amt bekommt.
Das ist gehopst wie Gesprungen, und wenn du das nicht machst und sie Wohnt so bei Dir und das Amt kommt dahinter gib es Ärger.
Ihr beide tragt bestimmt den gleichen Nachnamen da wird es eh schwer weil die Familie sich gegenseitig unterstützen muss also wird dein Geld angerechnet bei Hartz4.
Um sicher zu sein würde ich mal unverbindlich beim Amt nachfragen.Wünsche viel erfolg.Gruss

Ihr Alter ist ja völlig egal. Nur denke ich wird es mit dem Familiennamen Schwierigkeiten geben. Ich denke oder besser gesagt ich rechne fest damit das Sie erklären müssen wieso Sie von ihrer Mutter miete verlangen. Eigentlich dürfte es denen ja nichts angehen. Aber so eine Frage in der Form kommt Garantiert.

Danke für die Antwort!

1.) Sie bezieht noch bis Ende August Arbeitslosengeld I

Wenn Sie jetzt umziehen würde, müsste sie von München aus HartzIV beantragen. Ist jedoch bereits auf arbeitssuche.

2.) In der Wohnung soll sie alleine wohnen, ich wohne in meiner eigenen Wohnung. Jeder Vermieter möchte aber mich als Hauptmieterin (da ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe). Es ist unmöglich eine Wohnung hier zu bekommen, wenn man keine feste Einstellung hat, trotz positiver Schufa.

Danke für die Antwort!

Sie beziegt ALG 1 bis Ende August, und ich hoffe sehr, dass sie bis dahin eine Stelle gefunden hat.

Ich suche für sie eine 1-Zimmer Wohnung, nur für sie alleine. Doch der Makler/Vermieter will nur unter der Bedingung vermieten, dass ich die Wohnung miete und eine Selbstauskunft ausfülle, da ich einen festen Job habe. Ich habe mir schon 50 Wohnungen angeschaut, und es ist immer dasselbe.

Hallo, eine sehr gute Frage. Die ich dir leider nicht genau beantworten kann. Leider ist es ja so beim Hartz 4 das mann das Arbeitsamt eine sogenannte Erlaubnis ein holen muss, wenn man umziehen will muss man es erklären voreinigen wenn man nicht direkt wenn man ein Arbeitsangebot hatt und trotzdem Umziehen will.Ein kleiner Tipp. Sie könnte es aber so manchen das sie sich schonmal in München Bewirbt und wenn es den Klappt es beim Amt als Erklärung nehmen. Aber wenn du sie zusich holst kann es schon sein das dein Einkommmen mit angerechnet wird.Ich hoffe es hatt dir etwas geholfen.

hallo,
wenn kein gemeinsamer haushalt besteht, besteht auch keine unterhaltspflicht. wenn sie vor beginn des alg 2 umzieht, muss keine genehmigung für den umzug eingeholt werden.
es dürfte sinnvoll sein, sich bei der dortigen arge die sätze sagen zu lassen, die die arge höchstens als miete und als nebenkosten anerkennt. strom und warmwasser zahlt die arge aber nicht.
das problem mit dem mieter, der dann nicht die mutter ist sondern die tochter ist schwierig. besser wäre es miietvertrag auf mutter laufen zu lassen und tochter als bürgen. wobei viele vermieter schon hartz 4 empfänger akzeptieren, weil die ein gesichrtes einkommen haben. bei manchen argen kann man vereinbaren, dass die miete direkt an den vermieter überwiesen wird.

viele grüße
horst lukasczyk

Du hast mit der Wohnung nichts zu tun. Wenn du dass ausfüllst stehst du in der Verantwortung. Sollte sie bei dir einziehen musst du für sie nach deinen Möglichkeiten aufkommen. Und die werden dir von der Arge aufgezeigt. Versuch ihr eine Arbeit zu besorgen, dann hat sie bessere Chancen auf eine Wohnung.
Oder sie soll sich den Umzug von der arge genehmigen lassen mit der Begründung auf Arbeitssuche. Dann muss die Wohnung natürlich mit den Vorstellungen der Arge übereinstimmen. Frag mal auf dem Wohnungsamt oder bei Wohnungsgesellschaften. Sie hat bestimmt einen Ansprich auf einen WBS.

Gruß

Hallo
Ich glaube ja.

Hallo,

Erstens wird in dieser Konstellation ein Mietanteil abgezogen. Sollte dein Gehalt über den Bedarf, welchen du als Hartz 4 - Empfängerin bekommen würdest wirst du nur in der Haushaltsgemeinschaft aufgenommen, dass bedeutet das eben nur der Mietanteil zur Hälfte in Abzug gebracht wird. Allerdings ist es möglich, bei einem guten Verdienst dass du in gewisserweise unterhaltspflichtig bist. Dieser Betrag wird bei deiner Mutter als Einkommen angerechnet. Sollte dein Einkommen unter dem Hartz 4 Bedarf liegen, ist es möglich, dass dein Einkommen in vollem Unfang angerechnet wird.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.