Muss ich Ackerland bewirtschaften

Hallo,

ich habe vor ein Ackerland ( im Moment nicht bewirtschaftet ) zu kaufen. Ich habe vor dort mein Holz zu lagern, mehr nicht.

Ich wollte dieses Gründstück einzäunen. Meine Frage ist nun:

1: Muss ich das Ackerland irgendwie bewirtschaften ?
2: Darf ich es einfach so einzäunen ?
3: Muss ich irgendwas dieser Berufsgenossenschaft melden ?

gruss axel

3x Nein
owt.

Nachfrage
Hi,

aus reiner Neugier: Warum darf er (man) seinen Acker nicht umzäunen? Wo steht das?

Hi,

danke für deine schnelle Antwort, schade das ich das Ackerland nich einzäunen darf :confused: Ich glaube mit der Zeit kriegt mein schönes Holz dann Füße.

Weist du zufällig was man einzäunen darf ? Wiese ?

gruss

Hallo,

bei uns in der Feldgemarkung werden jedes Jahr Äcker eingezäunt, um sie vor Wildschaden zu schützen.

Gruß von der
kleinen Göre

Hi,
lass die 3x nein so stehen. Ein Zaun gehört zur Einfriedung eines Grundstücks. Ein sogen. Weidezaun dürfte unproblematisch sein. Alles andere wird dir die Gemeinde sagen können. Ebenso, ob Weide- oder Ackerland, daß langfristig der landwirtschaftlichen Nutzung nicht mehr zur Verfügung steht, angezeigt werden muß. Ob mit der ausschl. Lagerung von Holz eine Nutzungsänderung einhergeht, kommt auf den Umfang des Lagergutes an.

Gruss

A

Zäune sind bauliche Anlagen.
Auch für Lagerflächen gilt das Baurecht.
Daher ist folgendes Anzuwenden:
http://bundesrecht.juris.de/bbaug/__35.html

Google gab mir folgenden Link:
http://www.karlsruhe.de/bauen/bauordnung/buergerserv…

vnA

Hallo,

da hätte ich gleich eine weitergehende Frage:

darf ich Ackerland beliebig lange Brach liegen lassen, z.B. so lange ich lebe, damit sich dort nach und nach eine natürliche Flora und Fauna entwickeln kann?

Gruß
schubtil

Hallo,
und nun noch zum dritten Nein. Die BG wird sich doch automatisch melden, war das der Grund für das Nein? So lange die Fläche klein genug ist und keine Maschinen vorhanden sind, dürfte der einmalige Fragebogen alles gewesen sein, aber sonst fallen imo durchaus Beiträge an.

Cu Rene

3: Muss ich irgendwas dieser Berufsgenossenschaft melden ?

Hallo!

Die BG kümmert sich um Arbeitschutz, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Deiner Mitarbeiter.
Wenn Du Einzelkämpfer bist, hast Du mit der BG nichts zu tun.
Höchstens, Du bist selbst für Dich freiwillig privat bei der BG versichrt, wenn Du selbstständig bist (was übrigens keine schlechte Wahl ist).

Grüße, Steffen!

Hallo,
das gilt so nur für die gewerblichen BGs, in der Landwirtschaft ist so gut wie jeder verpflichtet sich zu versichern.
S. z.B. für meine Region http://www.lsv.de/fob/07mitgliedschaft/mibei01/index… und zu einer möglichen Befreiung http://www.lsv.de/fob/07mitgliedschaft/mibei01/mibei… und zu den Meldepflichten http://www.lsv.de/fob/07mitgliedschaft/mibei01/mibei…

Cu Rene

1 Like

Hallo,

die BG meldet sich auf jeden Fall, wenn das Grundstück eine gewisse Fläche überschreitet. Dann ist man Zwangsmitglied bei der BG, ob man will oder nicht, ob man Landwirtschaft betreibt oder nicht. Allerdings kann unter gewissen Umständen - wenn es z.B. Brachland ist - die Mitgliedschaft kostenfrei sein. Die Mitgliedschaft hat aber auch den Vorteil, dass man bei Unfällen auf dem Grund und Boden versichert ist (was bei Holzsägearbeiten nicht ganz schlecht ist).

Gruss

Iru

Nachtrag
Mein Land habe ich übrigens ausnahmslos eingezäunt (mit Wildschutzzaun), das ist auch sehr nötig, denn sonst kommt regelmäßiger Besuch von Wildschweinen. Um Erlaubnis habe ich niemand gefragt, das wäre aber auch sinlos, denn die meisten Felder werden bein uns zumindest mit Elektrozaun gesichert. Gerade der Raps zieht die Schweine magisch an.

Grss

Iru

Na, endlich mal 'ne fundierte Antwort bei all dem Wettraten hier.

Gruss

Iru