den KV kann man anzweifeln, aber wenn ich überlege was für Schäden auftreten wenn drei Besoffene auf einem Auto herumturnen wird der abgerissene Wischer das geringste Problem sein.
Haube, Dach, Heckklappe zer kratzt und evemtuell verbeult, Flügel eventuell auch = Neulackkomplett mit uU üppigen Vorarbeiten. Ihr habt sicher nicht die Schuhe ausgezogen und euch vorsichtig bewegt bei der Aktion…
p
Ich und paar Freunde sind betrunken auf ein Auto geklettert dabei ist der hintere Scheibenwischer abgebrochen.Uns hat dabei ein Nachbar gesehen,nun war ich bei der Polizei und die meinten der Kostenvoranschlag beträge 3000 euro was ich nicht glauben kann. Wie kann ich jetzt vorgehen muss ich die 3000 euro zahlen?
Hallo!
Der Scheibenwischer wird das kleinste Problem sein. Mehrere Leute auf einem Auto - vermutlich doch wohl mit Straßenschuhen - können beträchtlichen Schaden an Dellen und ruinierter Lackierung anrichten. 3.000 € sind dabei schnell beisammen. Natürlich zahlen die Verursacher alles bis auf den letzten Cent und wenn sie sich mausig machen, die Schadenshöhe anzweifeln, kommt ein Gutachter, den sie zusätzlich bezahlen müssen. Der Geschädigte holt sich sein Geld von allen oder auch nur von einem der Randalierer - nötigenfalls 30 Jahre lang mit allen dadurch entstehenden Kosten.
Vorhersehbar ist jedes Herumgemäkle an der Höhe des angerichteten Schadens aussichtslos, macht die Sache nur noch kostspieliger. Gegen die Schadenshöhe vorzugehen lohnt sich nur, wenn der Zeitwert das beschädigten Fahrzeugs überschritten wird. Wenn man einen 100 €-Schrotthaufen beschädigt, kann man dafür nicht mit 3.000 € zur Kasse gebeten werden.
Der fragwürdige Spaß hat womöglich auch noch strafrechtliche Konsequenzen. Kann sich günstig auswirken, wenn der verursachte Schaden bereits beglichen wurde. Mit uneinsichtigen Säufern, die nicht kapieren wollen, was sie anrichteten, wird ein Richter weniger nachsichtig umgehen.
Gruß
Wolfgang
Sicher muss man das, aber man kann ja seine „Freunde“ mit in die Haftung nehmen. Allerdings kann sich der Autofahrer aussuchen, bei wem von Euch er die Gesamtrechnung präsentiert.
Bei dem der am ehesten zahlungsfähig ist.
Der kann ja versuchen sich die Anteile bei den übrigen Personen zurückzuholen.
Man nennt das „Gesamtschuldnerische Haftung“. Eine Gruppe richtet Schaden an, also ist jeder einzeln für den Gesamtschaden verantwortlich. Es wird nicht etwa aufgeteilt durch Personenzahl.
Das können die Verursacher untereinander so machen.
BOAH !
Fremdes Eigentum mutwillig beschädigen und dann nicht dafür gerade stehen wollen. Geht’s noch? ![]()
Da krieg ich so einen Hals!
Mir ist auch eine solche Schwachmatte über mein damals gerade gut ein Jahr altes Auto gelaufen und hat Motorhaube und Dach komplett verdellt. Leider hat bei mir kein Nachbar was gesehen.
JA!
Selbstverständlich muss das bezahlt werden!
Und wenn du und die anderen noch ein winziges bisschen Ar$ch in der Hose habt, dann nix wie ab zum Besitzer des Autos und entschuldigen! Aber pronto!
Kopfschüttelnd,
Tinchen
Deine initiale Frage beantwortend: Nein, DU musst voraussichtlich nicht alles bezahlen.
Es muss korrektweise heißen: IHR müsst alles (und namentlich den von Euch verursachten Schaden) bezahlen.
Gruß
HH
Ich würde euch die 3000 € Schaden und 3000 € Strafe zahlen lassen. Dann gäbs noch nen Tritt in Allerwertsten.
Nur so lernt ihr mit anderer Leute Sachen umzugehen.
Gruß
Luggi
dieses Wort hättest du dann aber BIG_FETT_UNTERSTRICHEN machen sollen ![]()
Und apropos … Vielleicht hat der TE auch alle Viere von sich gestreckt, weißt du das?
nun - bei mehreren tätern darf sich der geschädigte an denjenigen wenden, bei dem er was zu holen erwartet. und wenn das nur einer ist, zahlt der erstmal ALLES.
Hallo wenn es mein Auto gewesen wäre dann würden Anwaltskosten , Neulackierung und Gutachterkosten vorneweg zu bezahlen .
viele Grüße noro
Also es sind kleine Kratzer an der Seite und auf der Motorhaube entstanden.Aber deshalb müssen wir doch nicht die komplette Lackierung bezahlen oder?
Hallo!
Überleg Dir doch einmal, es wäre Dein Auto gewesen, daß beschädigt worden wäre und die Reparatur 3.000 € kosten würde, was würdest Du machen.??? Die REchnung selber bezahlen oder…???.Na, also!!!
Mannema
natürlich…,das beschädigt worden wäre…
Mannema
da kannst du einen drauf lassen, dass ihr da eine komplette lackierung zahlt. glaubst du ernsthaft, das wäre mit einem fläschchen tupflack erledigt? der geschädigte hat anspruch auf den zustand, wie er vor der schädigung war! und das ist eine hübsche, gleichmäßige lackierung und keine tüpfchenlandschaft!