Wie sieht es denn aus wenn ich eine rote Wand wieder weiß gestrichenhabe aber es durch die anderen nicht renovierten weißen Wände einen Farbunteschied gibt.Auch habe ich nicht abgeklebt und somit bin ich mit der weißen neuen Farbe an die alten weißen Wände gekommen.Der Vermieter sagt nun das ich alles insgesammt nochmal streichen muss.
Hat er recht?
Gruss Uwe
Hallo,
ja, nein, ja,…
Es gibt ein Mietvertrag und da ist einmal evtl. die Renovierungspflicht geregelt, auch ob, wann und wie zu renovieren ist.
Da kommt hinzu, wie lange das Mietverhältnis besteht, ist vereinbart, dass bei Auszug zu renovieren ist oder nur nach vorgegebenen Fristen, ist es ein Formularmietvertrag,…
Wie gesagt, bei den Informaitionen kann man nur mit „ja“ und „nein“ antworten.
Die ständige Rechtssprechung sagt, dass die vertragliche Verpflichtung, eine Wohnung in weiß zu streichen, unwirksam ist.
Oftmals ist auch nur die Wohnung „besenrein“ zu verlassen, weil der Formularmietvertrag hinsichtlich der Renovierungspflichten unwirksam ist.
lG
Alles in dem geschilderten Fall uninteressant.
Das nicht sachgerechte Arbeiten erzeugt einen Schaden. Für die Schadensbeseitigung ist der Verursacher haftbar. Ob Schönheitsreparaturen gesetzeskonform vereinbart wurden, oder nicht, ob der Mieter 20 Jahre gewohnt hat oder nur 2 Wochen …
vnA